21-5562

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 03.05.2022 auf Genehmigung der dauerhaften Änderungen der Linie 9 und 26 zum 04.06.22

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
01.09.2022
Sachverhalt

 

Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.

Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

 

-          Anschreiben der BVM, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht, Omnibusverkehr (nicht-öffentlich)

-          Streckeninformation des Antragstellers (nicht-öffentlich)