Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 03.05.2022 auf Genehmigung der dauerhaften Änderungen der Linie 9 und 26 zum 04.06.22
Letzte Beratung: 01.09.2022 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 7.17
Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.
Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.
- Anschreiben der BVM, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht, Omnibusverkehr (nicht-öffentlich)
- Streckeninformation des Antragstellers (nicht-öffentlich)
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