Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 01.10.2020 auf wesentliche Änderung des Linienweges der Linie 29 von Kielkoppelstraße / Bf. Tonndorf nach Bf. Bergedorf
Letzte Beratung: 03.12.2020 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 7.18
Im Rahmen der EMS-Maßnahme vom LSBG/B1 werden die Nebenflächenbefesti-gungen an neuen Bushaltestellen instandgesetzt. An Fahrbahn und Bordfüh-rung/Bordvorstand wird im Rahmen dieser Maßnahme nichts verändert. Die Arbei-ten in der Fahrbahn durften wegen der Baumaßnahmen im Umfeld nur in einem en-gen Zeitfenster in den Sommerferien ausgeführt werden. Die Nebenflächenbefestigungen werden an den beiden neu geplanten Bushaltestellen bis Mitte Dezember erneuert sein.
Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.
- Anschreiben der BWVI, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht, Omnibusverkehr
(nicht-öffentlich)
- Streckeninformation des Antragstellers (nicht-öffentlich)
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