21-2430

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 01.10.2020 auf wesentliche Änderung des Linienweges der Linie 29 von Kielkoppelstraße / Bf. Tonndorf nach Bf. Bergedorf

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
03.12.2020
Sachverhalt

 

Im Rahmen der EMS-Maßnahme vom LSBG/B1 werden die Nebenflächenbefesti-gungen an neuen Bushaltestellen instandgesetzt. An Fahrbahn und Bordfüh-rung/Bordvorstand wird im Rahmen dieser Maßnahme nichts verändert. Die Arbei-ten in der Fahrbahn durften wegen der Baumaßnahmen im Umfeld nur in einem en-gen Zeitfenster in den Sommerferien ausgeführt werden. Die Nebenflächenbefestigungen werden an den beiden neu geplanten Bushaltestellen bis Mitte Dezember erneuert sein.

 

Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

-          Anschreiben der BWVI, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht, Omnibusverkehr
(nicht-öffentlich)

-          Streckeninformation des Antragstellers (nicht-öffentlich)