Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag auf die vorübergehende Änderung des Fahrplans der Linie 8
Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.
Streckeninformationen des Antragstellers (nicht-öffentlich)