21-1714

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförde-rungsgesetz (PBefG) Antrag vom 26.06.2020 auf Genehmigung des Weiterbetriebs zum 06.08.2020 und der Änderung des Fahrplans der Linie 263

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.

Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

 

-          Anschreiben der BWVI, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht, Omnibusverkehr
(nicht-öffentlich)

-          Streckeninformation des Antragstellers (nicht-öffentlich)