21-1716

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförde-rungsgesetz (PBefG) Antrag vom 24.06.2020 auf Genehmigung des Weiterbetriebs des Linienwe-ges/Fahrplans der Linien 375 und 461

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.

Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

 

-          Anschreiben der BWVI, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht, Omnibusverkehr (nicht-öffentlich)

-          Streckeninformation des Antragstellers (nicht-öffentlich)