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Lernförderungsprogramm der Schulbehörde - Umsetzung in Wandsbek Auskunftsersuchen vom 19.07.2021

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23.09.2021
Sachverhalt

 

Wegen des erheblichen Schulausfalls in 2020 und 2021 plant Hamburg ein umfangreiches Lernförderungs-Programm, um die entstandenen Lernrückstände aufzuholen.

 

Hamburgs Schulsenator Ties Rabe: „Ein Baustein unseres neuen Programms ist das neue Programm „Anschluss“ zusammen mit der ZEIT-Stiftung. Unser Ziel ist es, dass bis zu 1.000 Lehramtsstudierende als Mentorinnen und Mentoren nachmittags an den Schulen Lernförderkurse für Schülerinnen und Schüler geben. Die Teilnahme an diesem neuen Programm „Anschluss - das Hamburger Mentorenprogramm“ ist freiwillig, das Angebot kostenlos.“

 

Ein weiterer Baustein zur Überbrückung von Lernrückständen ist das neue Angebot der Hamburger „Lernferien“, außerdem bieten Hamburgs Schulen seit vielen Jahren eine kostenlose Lernförderung („Nachhilfe“) an, die von vielen Schülern genutzt wird.

 

Die Schulbehörde teilt weiterhin mit, dass allein im letzten Jahr rund die Hälfte des Unterrichts ausgefallen sei. Dies habe die schulische Bildung und die soziale sowie menschliche Entwicklung der Schüler stark beeinträchtigt. Hier soll das neue Programm „Anschluss“ helfen, nachmittags in kleinen Lerngruppen „Versäumtes“ aus den Kernfächern (Deutsch und Mathematik) nachzuholen, Mentoren sollen die Schüler in allen schulischen Fragen „beraten, srken und motivieren“.

 

Der Schulsenator führt im Weiteren sehr richtig aus: „Schülerinnen und Schüler können nach einem anstrengenden Schultag nicht beliebig viele Nachmittagskurse belegen.“ Besser sei es, „wenn die Schülerinnen und Schüler am Nachmittag in kleinen Gruppen von vier bis acht Schülerinnen und Schülern über einen längeren Zeitraum von einem halben oder sogar einem ganzen Schuljahr zwei bis vier zusätzliche Förderstunden in der Woche bekommen.“

 

Weiter heißt es, der Start des Förderprogramms soll zum 1. August 2021 erfolgen und für 4.000 bis 5.000 Schüler bereitgestellt werden.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

In der o. a. Angelegenheit nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) unter Be-teiligung der Finanzbehörde wie folgt Stellung:                                                                             26.08.2021

 

Vorbemerkung:

Wegen des erheblichen Schulausfalls in der Coronapandemie hat die BSB in Kooperation mit der ZEIT-Stiftung ein umfangreiches Lernförderungsprogramm geplant, um die pandemiebedingt entstandenen Lernrückstände im Schuljahr 2021/22 aufzuholen. Das Programm orientiert sich an den spezifischen Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern der vierten Jahrgangsstufe, um den besonderen Herausforderungen des Übertritts an eine weiterführende Schule zu begegnen.

Ziel ist es, dass Lehramtsstudierende als Mentorinnen und Mentoren nachmittags an den Schulen Lernförderkurse für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 zu geben, die pandemiebedingte Motivations- und Leistungseinbrüchen und/oder Lernrückständen in Deutsch und Mathematik haben. Neben dem fachlichen Lernen geht es dabei auch darum, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeit und Lernmotivation zu stärken und ihr selbstgesteuertes Lernen zu fördern, um sie an ihr Leistungsniveau vor der Pandemie heranzuführen und gut auf den Wechsel in die fünfte Jahrgangsstufe vorzubereiten.

 

Das Angebot des Programms „Anschluss – das Hamburger Mentorenprogramm“ ist kostenlos. Das Programm basiert auf den langjährigen Erfahrungen des Programms „Weichenstellung“ der ZEIT-Stiftung.

 

Alle staatlichen Grundschulen, Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) und Sonderschulen konnten Lerngruppen für maximal fünf besonders unterstützungsbedürftige Schülerinnen und Schüler einrichten.

 

Mit Hilfe des Zentrums für Lehrerbildung Hamburg (ZLH) und der Universität Hamburg ist es bereits gelungen, eine ausreichend große Anzahl an Lehramtsstudierenden für die Mentorentätigkeit zu gewinnen.

 

Als Startzeitpunkt für die „Anschluss“-Lerngruppen wurde die 35. Kalenderwoche 2021 (30. August 2021) festgelegt. Ab dieser Woche treffen sich die studentischen und nichtstudenti-schen Mentorinnen und Mentoren insgesamt 180 Minuten pro Woche (in der Regel zweimal wöchentlich für jeweils 90 Minuten) mit den von der Schule festgelegten Kleingruppen. Die ersten Kursstunden dienen dem gegenseitigen Kennenlernen von Mentorinnen und Mentoren und Schülerinnen und Schülern sowie sollen von den Mentorinnen und Mentoren intensiv genutzt werden, um sich einen ersten Eindruck vom Lernstand der Schülerinnen und Mentoren zu verschaffen und um herauszufinden, welche sozial-emotionalen Bedürfnisse neben der fachlichen Förderung im Zentrum der Kurse stehen sollten.

 

Siehe hierzu auch die Pressemitteilung der BSB vom 25. März 2021 (https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/14984118/2021-03-25-bsb-lerfoerderung/) und das Schreiben des Landesschulrates vom 4. Juni 2021 (https://www.hamburg.de/contentblob/15143280/e26d2ec43a9180236ff298bca0c33991/data/b-brief-4-juni-2021.pdf).

 

 

 

 

 

 

  1. Die Nachhilfe bzw. die Betreuung der Schüler soll nachmittags erfolgen. Viele Schulen in Wandsbek bieten bereits bis 16:00 Uhr, optional sogar bis 18:00 Uhr, reguläre Betreuungsangebote an. Zu welchen Zeiten soll die zusätzliche Förderung stattfinden und wie soll diese in das bereits vorhandene lokale Angebot der jeweiligen Schulen integriert werden?

 

BSB:

Die Angebote des „Aktionsprogramms Aufholen nach Corona“ finden in unterrichtlicher Ver-zahnung als unterrichtsergänzende Lernfördermaßnahmen im Rahmen der ganztäglichen Betreuung und Bildung bis 16 Uhr statt. Die Organisation der Lernförderung und des Ganz-tags liegt in der Verantwortung der Einzelschule.

 

 

  1. Die Schulen werden in der Regel nachmittags und abends gereinigt. Unter Pandemiebedingungen muss diese Reinigung der Unterrichtsräume oftmals intensiviert werden. Bei Verlängerung der Betreuung wie sie im Lernförderprogramm angedacht ist, wird sich die Reinigung weiter in die Abendstunden verlagern.              
    Wie ist das Konzept der Schulbehörde auf die Einsatzzeiten der Reinigungskräfte an den Schulen angepasst?             

 

BSB:

Für die Reinigung gelten grundsätzlich die Leistungsbeschreibung für Gebäude-, Glas- und Fensterrahmenreinigung – in den von der Freien und Hansestadt Hamburg genutzten Gebäuden und die Reinigungspläne für Schulen und Sporthallen.

In der Regel werden die Schulräume täglich, einige im Zwei-Tagesrhythmus gereinigt. Diese Reinigung beginnt in der Regel am späten Nachmittag und kann bis in den Abend andauern. Lediglich Sporthallen werden nach der Vereinsnutzung in den Abendstunden ab 6:00 Uhr morgens gereinigt. Bis auf weiteres erfolgen in der Pandemiezeit höhere Reinigungsintervalle bei hochfrequentierten sanitären Anlagen. Ergänzend wird jeder Schule eine täglich präsente und verfügbare Reinigungskraft für Ad-hoc-Maßnahmen zugewiesen.

Im Übrigen gilt der Muster-Corona-Hygieneplan (https://www.hamburg.de/contentblob/14709468/2eb03e9ed3696bfb8b27398401404b73/data/anlage-musterhygieneplan-master).pdf).

In den Ferien werden die Schulen nach Bedarf gereinigt. Hiervon ausgenommen sind Schulen, die am Lernferienprogramm teilnehmen. Hier erfolgt die Reinigung wie zu normalen Unterrichtszeiten. Darüber hinaus wurde das Reinigungskonzept nicht weiter angepasst.

 

 

  1. Wann werden bzw. wurden die Wandsbeker Schulen über den Zeitplan zur Entscheidungsfindung informiert?

 

BSB:

Am 2. Juni 2021 wurden die Grundschulen im Rahmen der Schulleiterdienstbesprechung über das Programm „Anschluss – das Hamburger Mentorenprogramm“ informiert.

Am 4. Juni 2021 wurden die Schulleitungen aller staatlichen Grundschulen, ReBBZ und speziellen Sonderschulen in einem Brief des Landesschulrates über das Programm informiert. Dabei wurde über Zielgruppe und Umfang, Ziele und Inhalte, Planung und Organisation, Qualifizierung der Mentorinnen und Mentoren, Fortbildung der Senior-Mentorinnen und Senior-Mentoren und Vergütung und Verträge informiert.

 

Am 17. Juni 2021 fand (online) eine Informationsveranstaltung über das „Forum Förderkoordination“ des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) für alle Förderkoordinationen, Sprachlernberatungen und „Anschluss“-Senior-Mentorinnen und „Anschluss“-Senior-Mentoren statt.

 

Am 8. Juli 2021 wurde ein internes Schreiben des Landesschulrates zu den nächsten Schritten in diesem Programm an die Schulleitungen, Förderkoordinatorinnen und Förderkoordinatoren, Sprachlernberaterinnen und Sprachlernberater und „Anschluss“-Senior-Mentorinnen und „Anschluss“-Senior-Mentoren der staatlichen Grundschulen, ReBBZ und speziellen Sonderschulen  versandt, in dem die nächsten Schritte dargelegt wurden. Zudem wurde auch der weitere Zeitplan für die Schulungen der Mentorinnen und Mentoren und die Fortbildungen der Senior-Mentorinnen und Senior-Mentoren am LI aufgezeigt.

Bis dahin hatten die Schulen bereits an einer Rogator-Abfrage zu dem Programm teilgenommen, ihren Bedarf an „Anschluss“-Kursen für ihre zukünftigen vierten Klassen gemeldet und eine Ansprechperson für „Anschluss“ („Senior-Mentorin“ und „Senior-Mentor“) benannt. Viele von den Schulen hatten bereits studentische oder auch nichtstudentische Mentorinnen und Mentoren vorgeschlagen, mit denen sie zusammenarbeiten möchten.

 

 

  1. Wann müssen bzw. mussten die Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind in das Lernförderprogramm schicken?

 

  1. Die Teilnahme am Lernförderprogramm soll freiwillig geschehen. Betrifft diese Freiwilligkeit sowohl Schüler als auch Schulen?             

 

BSB zu den Fragen 4 und 5:

Die Schulen wählen zurzeit Schülerinnen und Schüler für eine Teilnahme am Programm „Anschluss“ aus und informieren die Sorgeberechtigten schriftlich darüber.

Die Teilnahme der Schulen ist verbindlich. Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler ist freiwillig.

Grundsätzlich können alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die das wünschen. Sollten mehr Schülerinnen und Schüler teilnehmen wollen als es Plätze gibt, liegt die Auswahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler in der Verantwortung der Schule. Wegweisend hierfür ist die Einschätzung der unterrichtenden Lehrkräfte, ggf. unterstützt durch die Förderkoordinatorinnen bzw. Förderkoordinatoren. Unterstützend können diagnostische Verfahren zur Feststellung der Lernstände eingesetzt werden. Die ausgewählten Schülerinnen und Schüler verpflichten sich zunächst für ein Halbjahr zur Teilnahme. Siehe hierzu auch das Schreiben des Landesschulrates vom 4. Juni 2021.

 

 

  1. Welche Wandsbeker Schulen planen eine Teilnahme an dem Förderprogramm „Anschluss“ oder haben sich schon entschieden daran teilzunehmen?             

 

BSB:

Siehe Anlage.

 

 

  1. Wie viele Schüler in den Wandsbeker Einrichtungen haben bzw. wurden bereits für das Förderprogramm „Anschluss“ angemeldet?

 

BSB:

Die Rückmeldung zur Anmeldung der Schülerinnen und Schüler ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n