21-4608

Lebensgefährliche Ampelschaltung Bramfelder Chaussee Ecke Steilshooper Allee? Beschluss der Bezirksversammlung vom 16.12.2021 (Drs. 21-3648.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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31.03.2022
24.02.2022
03.02.2022
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Ampelschaltung bewusst so eingerichtet wurde und den Regionalausschuss über die Ergebnisse zu informieren.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:

 

Das Abbiegen von Kraftfahrzeugen ist in § 9, Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Dort heißt es: „Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen... Auf zu Fußgehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig ist zu warten.“

 

Dies bedeutet, dass abbiegender Verkehr auch beim Aufleuchten der roten Fußverkehrs- und Radfahrsignale in keiner Weise gegenüber dem Fuß- oder Radverkehr bevorrechtigt ist. Dieser Umstand wird jedoch oftmals durch den Wunsch des schnelleren Vorankommens missachtet. Daher werden die Signale des Fuß- und Radverkehrs teilweise bewusst so eingedreht, dass der Kfz-Verkehr diese Signale nicht einsehen kann und sich eigenverantwortlich umschauen muss, um den Konflikt mit bevorrechtigten Verkehrsteilnehmer:innen zu verhindern. Unter keinen Umständen darf der rechtsabbiegende Kfz-Verkehr die roten Signale des parallel geführten Fuß- und Radverkehrs als freie Fahrt für sich interpretieren!

 

Der Fußverkehr genießt in Hamburg hohen Stellenwert. Für die Signalisierung hintereinander liegender Furten bei Straßen mit Mittelinseln wird die progressive Signalisierung angewandt, insbesondere wenn keine ausreichend breite Aufstellfläche vorhanden ist. Mit der progressiven Signalisierung soll vermieden werden, dass Fußgänger:innen auf der Mittelinsel warten müssen kommen, selbst wenn sie die Fahrbahn in der letzten Sekunde ihrer Freigabezeit betreten. Hierfür wird das Fußverkehrssignal auf der Mittelinsel früher von GRÜN auf ROT geschaltet als das Signal am gegenüberliegenden Fahrbahnrand.

Die auf den beiliegenden Fotos der Drucksache 21-3648.1 dargestellten unterschiedlichen Signalisierungszustände für Kfz-, Rad- und Fußverkehr an der Lichtsignalanlage Bramfelder Chaussee/Steilshooper Allee können nicht nur dort, sondern überall in Hamburg beobachtet werden. Der stadtauswärtsfahrende Kfz-Verkehr auf der Bramfelder Chaussee und der parallel geführte Fuß- und Radverkehr werden in derselben Phase auf GRÜN geschaltet. Aufgrund der zeitintensiven progressiven Signalisierung des Fußverkehrs wird beim Abbruch dieser Phase zunächst das Fußgängersignal auf der Mittelinsel auf ROT geschaltet. Dabei bleiben das Kfz-Signal, das Radfahrsignal und das Fußgängersignal auf dem gegenüberliegenden Fahrbahnrand weiterhin auf GRÜN. Nach Rotschaltung des Fußverkehrs- und des Radfahrsignals zeigt am Ende nur das Signal des Kfz-Verkehrs GRÜN.

 

Um die Erkennbarkeit der Radverkehrsführung an der Lichtsignalanlage Bramfelder Chaussee/Steilshooper Allee zu verbessern, ist jedoch geplant, die Radfurten im inneren des Knotens rot einzufärben.


Das im Bildmaterial gezeigte verkehrsrechtswidrige Verhalten des Radverkehrs hat mit der Steuerung der Lichtsignalanlage allerdings nichts zu tun.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n