21-4646

Lebenserhaltende Defibrillatoren: Zusätzliche Standorte im Alstertal schaffen Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.08.2020 (Drs. 21-1218.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

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23.02.2022
14.02.2022
03.02.2022
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Fachbehörde und das Bezirksamt werden gebeten, die Aufstellung von zusätzlichen Defibrillatoren in enger Abstimmung mit den nachfolgenden Einrichtungen und Institutionen im Bezirk Wandsbek vorzunehmen bzw. nach Möglichkeit zu veranlassen:

+ Altersheime

+ Apotheken

+ Haus der Jugend

+ Kirchen

+ Schulen ohne Defibrillatoren

+ Seniorentreffs

+ Unterkünfte mit Perspektive Wohnen

+ Veranstaltungsorte

Des weiteren soll die Aufstellung von Outdoor-Geräten geprüft werden.

 

 

Die Sozialbehörde nimmt zu den Spiegelstrichen wie erbeten wie folgt Stellung:

 

Der automatisierte externe Defibrillator (AED sogenannter Laien-Defibrillator) ist ein medizinisches Gerät zur Behandlung des Kreislaufstillstandes durch Abgabe von Stromstößen. Im Gegensatz zu Defibrillatoren aus dem Rettungsdienst oder dem Krankenhaus sind AED durch ihre Bau- und Funktionsweise besonders für Laienhelferinnen und Laienhelfer geeignet (siehe Drs. 20/1798). Das Gerät bestimmt durchgehend die Maßnahmen und teilt diese per Nachricht und Piktogramm mit. Die halbautomatischen Geräte weisen den Ersthelfer genau an, welche Maßnahmen am Patienten zu treffen sind. Weil das AED-Gerät bei der Wiederbelebung die notwendigen Hinweise gibt, kann es auch von Laien eingesetzt werden.

Die Aufstellung von automatisierten externen Defibrillatoren (AED-Geräte) kann dabei helfen Leben zu retten und wird von der für Gesundheit zuständigen Behörde grundsätzlich begrüßt. Die Aufstellung kann erfolgen, wenn eine sachgerechte Anwendung durch geschulte Personen, auch geschulte Laien, sichergestellt werden kann. Im September 2002 wurde ein Durchführungs- und Ausbildungskonzept für die AED durch Laien in Hamburg, das „Hamburger Programm AED“ initiiert. Hierbei gehörte auch eine Erarbeitung von „Grundsätzen zur automatisierten externen Defibrillation (AED)“.

 

Der Senat unterstützt Initiativen, die eine schnelle Erreichbarkeit der AED ermöglichen, wie zum Beispiel „HAMBURG SCHOCKT“ (www.hamburg-schockt.de). Kern von „HAMBURG SCHOCKT“ ist eine umfassende Datenbank, in der alle im Großraum Hamburg verfügbaren AED-Geräte verzeichnet und auf einer Karte dargestellt sind. Alle Hamburger Behörden wurden vor einigen Jahren, nach Fertigstellung der Datenbank von „HAMBURG SCHOCKT“, aufgefordert ihre AED dort registrieren zu lassen. In der Datenbank ist neben der genauen Standortbeschreibung auch für jedes Gerät ein Registrierungsdatum hinterlegt. Die Datenbank erleichtert die Nutzung der vorhandenen Geräte. Auf der Homepage kann eine digitale Karte genutzt oder als App auf das Smartphone heruntergeladen werden. Über die App kann auch ein Notruf abgesetzt werden. Zudem wird umgehend der Standort geortet und der nächste verfügbare Defibrillator angezeigt.

Eine statistische Auswertung der Nutzung und Häufigkeit des Einsatzes von AED erfolgt nicht.

 

Die letzte Erhebung der Anzahl von AED in Gebäuden der Hamburger Behörden erfolgte in 2014 (siehe Drs. 20/10995). Die Gesamtanzahl betrug damals 206. Hinzu kommen 50 Geräte, die im Rahmen des Investitionsfonds des Sonder-Investitionsprogramms Hamburg 2010 (Drs. 18/3988) beschafft und an Hilfsorganisationen und die Bahnhofsmission übergeben wurden. Die Beschaffung von AED ist in Hamburg nicht zentralisiert. Es ist daher nicht bekannt, wo und zu wann weitere AED beschafft und aufgehängt werden.

 

Es existieren aktuell auch keine Vorgaben zur Vorhaltung von automatisierten externen Defibrillatoren (AED) in Pflegeeinrichtungen. AEDs gelten vielmehr als mögliche Zusatzausstattung, über deren Anschaffung letztlich der Betreiber entscheidet. Mit Blick auf die Bewohnerstruktur von Pflegeeinrichtungen kann ein AED aus Sicht der für Gesundheit zuständigen Behörde für eine Pflegeeinrichtung eine sinnvolle Anschaffung sein. Sie geht für den Betreiber aber auch mit entsprechenden Pflichten einher. So ist er neben der Anschaffung u.a. verantwortlich für die Instandhaltung (Wartung, Sicherheitstechnische Kontrollen, Beschaffung von Zubehör wie z.B. Elektroden), die Bestimmung und Einweisung eines Beauftragten und die Schulung des Personals. Hierfür fallen entsprechende Kosten an. Die Beurteilung und Nutzenbewertung obliegt deshalb letztlich dem Betreiber.

 

Über die Befürwortung und ein Werben bei Einrichtungen für entsprechende Investitionen hinaus kann der Antrag zur Aufstellung von AEDs in den Bezirken seitens der Sozialbehörde entsprechend dieser Ausführungen aktuell nicht weiter konkret unterstützt werden. Es liegen dafür u.a. keine Kriterien für förderfähige Maßnahmen vor. Eine zentrale Beschaffung oder Aufstellung von AEDs in der FHH ist bislang ebenso regelhaft nicht vorgesehen.

 

Wenngleich aktuell die durch die Pandemie maßgeblich beeinflusste Haushaltsführung absehbar wenig Spielraum für ein Förderprogramm zur Aufstellung von AEDS gibt, wird sich die Sozialbehörde im fachlichen Austausch mit den anderen Behörden für ein solches Programm und eine zentrale Verwaltung der AEDS einsetzen und damit mittelbar auch für die Schaffung zusätzlicher Stadtorte in den Bezirken.

 

 

Die Behörde für Schule und Berufsbildung nimmt wie folgt Stellung:

 

Grundsätzlich soll in Schulen erst das Thema Reanimation aufgegriffen werden. In den Hamburger Bildungsplänen ist im Rahmen des Aufgabengebiets Gesundheitsförderung das Thema Erste Hilfe fest verankert. Seit dem Schuljahr 2019/20 wird das Pilotprojekt „Reanimationstraining an Hamburger Schulen“ umgesetzt. Unterschiedliche Institutionen und Hilfsorganisationen bieten für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 7 einen zweistündigen Kurs Reanimationstraining an.

Ist die Schulgemeinschaft in der Herzdruckmassage geschult, bietet sich in einem 2. Schritt die Anschaffung eines AEDs an. Auch hierzu sollten regelmäßige Schulungen durchgeführt werden. Die Entscheidung über die Anschaffung eines AED obliegt den selbstverantworteten Schulen.

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

(siehe auch Teilantwort Drs. 21-2384)

 

Zum Wandsbeker Markt - als Veranstaltungsort folgende Stellungnahme:

 

Auf dem Wandsbeker Marktplatz wäre die Aufstellung eines automatischen Defibrillators (AED) grundsätzlich möglich.

 

Eventuell könnte dies, nach Abstimmung mit der Hochbahn, unter dem Schutzdach des U-Bahnaufzugs im Bereich der Fahrkartenautomaten oder auch am Rand der Platzfläche nahe dem Übergang zum Quarre erfolgen.

Da es sich hierbei um einen Outdoor-Standort handelt, wäre zu prüfen, welche Art von Geräten hierfür geeignet sind und welche Aufstellbedingungen (Schutzschrank) gegeben sein müssten.

 

Bei der Finanzierung sind neben den Investivkosten auch die Folgekosten und Zuständigkeiten zu beachten. Das Gerät bedarf einer regelmäßigen Prüfung und Wartung. Hier wäre vor einer Aufstellung zu klären und festzulegen, wer/welche Stelle/Dienststelle sich darum kümmert und verantwortlich zeigt und wer die dafür aufzuwendenden Kosten trägt (Beschaffung, Installationskosten, Wartungsverträge). Die Wartung der im Bezirksamt befindlichen Geräte (z. B. im Foyer Am Alten Posthaus 2) übernimmt derzeit IS. Eventuell könnten weitere Defibrillatoren im öffentlichen Raum durch dieselbe Dienststelle betreut werden.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n