Landschaftsschutz für die Bergstedter Feldmark, Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie zur Eingabe 20-2079
Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt zu der Eingabe des Botanischen Vereins zu Hamburg e.V. wie folgt Stellung:
Eine Ausweisung der Bergstedter Feldmark als Landschaftsschutzgebiet nach § 26 BNatSchG hat vor dem Hintergrund der Ausweisung neuer Naturschutzgebiete sowie der Prüfung neuer Flächen für die Schaffung von Wohnraum derzeit keine Priorität. Die Prüfung eines Verfahrens zur Unterschutzstellung der Feldmark entsprechend den Darstellungen des Landschaftsprogramms und der Karte Arten- und Biotopschutz kann daher erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
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