22-1946

Lärmschutz an der Schule Bekassienau - erhöhter Lärm durch Neubau / Umbau Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.05.2025 (Drs. 22-1515)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 18.09.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.1

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Schulbau Hamburg wird gebeten, auf die Eingabe 22-1043 (nicht öffentlich) zeitnah zu reagieren und sich mit den Petenten direkt auseinanderzusetzen. Über die unternommenen Bemühungen ist der Regionalausschuss Rahlstedt umfassend zu informieren.

Stellungnahme der Finanzbehörde:

Aufgrund der Baumaßnahmen an der Grundschule Bekassinenau kam es in der Zeit von ca. 2022 bis 2024 zu erhöhtem Lärm. Zwar wurde der Neubau im Frühsommer 2024 fertiggestellt, jedoch schlossen sich an diese Bauarbeiten umfangreiche Abrissarbeiten an, die noch nicht abgeschlossen sind. Diese Arbeiten führen unter anderem zu starken Einschränkungen der Schulhoffläche, da die Abrissarbeiten auf dem Schulgelände und während des laufenden Schulbetriebs stattfinden. Als eine der Konsequenzen können die Kinder nur auf jene Flächen ausweichen, die nicht von den Bau- und Abrissarbeitenbetroffen sind.

Die unerlaubte Nutzung des Schulgeländes in Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden ist auch nicht im Interesse der Schulgemeinschaft. Im Rahmen der derzeit laufenden Sanierungsarbeiten ist vorgesehen, das Schulgelände wieder vollständig einzuzäunen. Insbesondere die Sporthalle wird dem Vereinssport aber weiterhin auch in den Abendstunden zur Verfügung stehen.

Wie den Petentinnen und Petenten bereits mitgeteilt wurde, ist aufgrund der bereits bestehenden Vegetation, die einen natürlichen Lärmschutz darstellt, das Anlegen eines Erdhügels nicht möglich. Unabhängig davon ist neben der Umzäunung auch keine weitere Abgrenzung zum umliegenden Stadtteil vorgesehen und auch nicht gewünscht.

Bereits in Folge früherer Gespräche zwischen SBH | Schulbau Hamburg und der damaligen Schulleitung mit den Petentinnen und Petenten hat SBH die Lautstärke des Pausengongs heruntergeregelt. Die Anzahl der Gongschläge wurde auf ein Minimum reduziert und die Abschaltung des Gongs an Wochenenden und Feiertagen streng eingehalten. Diese Regelung hat weiterhin Bestand.

Grundsätzlich ist im Umkreis einer Schule Kinder- und Schullärm durch die Anwohnerinnen und Anwohner hinzunehmen. Die Schulleitung steht jedoch im regelmäßigen Austausch mit den Nachbarinnen und Nachbarn.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
18.09.2025
Ö 14.1
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Rahlstedt

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