Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, die nachfolgenden Parameter in der Konzeptausschreibung für die zukünftigen Wohnungsbaufläche zu berücksichtigen und anschließend mit den Käufern im Pacht- und/oder Kaufvertrag verbindlich zu vereinbaren, sowie bei der Weitergabe des Grundstückes der Schule Lienaustraße 32 den zukünftigen Betreibern der Immobilie verbindlich aufzuerlegen. Darüber hinaus wird das LIG gebeten, die nachfolgenden Parameter in der Ausschreibung mit den zukünftigen Bauherren verbindlich, soweit erforderlich auch grundbuchrechtlich gesichert, festzuhalten:
- Die Wohnbebauung sowie die Außenanlagen und Freiflächen sind so zu gestalten, dass der erhaltenswerte Baumbestand möglichst erhalten bleibt, Orte der Begegnung für die Nachbarschaft geschaffen werden und die Gemeinschaft des Quartiers gefördert wird.
Dabei ist insbesondere auch der Denkmaleigenschaft des umliegenden Gartenstadtensembles Rechnung zu tragen. Es ist ein Baumschutzkonzept für die Bauzeit vorzulegen.
- Gefällte Bäume oder Gehölze sind durch die Bauherren im Verhältnis 1:2 oder nach dem BUKEA-Modell im Plangebiet oder einem anderen nachweislich geeigneten Grundstück des Bauherrn im Bezirk Wandsbek zu ersetzen. Weitere Pflanzmaßnahmen sollen möglichst auch durch Schaffung eines sogenannten ‘Klimawäldchens‘ aus Bäumen und Büschen zwischen Sportplatz und der Wohnbebauung in der Straße „Kleine Wiese“ umgesetzt werden.
- Der Energiestandard wird auf mindestens KFW 55 festgelegt. Im Gebotsverfahren wird ein höherer KFW-Standard besser bewertet. Die Gebäude werden in Holzbauweise bzw. als Holzhybrid mit Holz-Alu- oder Holz-Fenstern hergestellt. Um eine CO2 neutrale Bauweise zu gewährleisten, wird der Holzanteil des Gebäudes zu mindestens 60% aus Holzwerkstoffen und Vollholz bestehen. Sollte der Holzanteil unter 60% liegen, wird das Gebäude im KFW 40- Standard und in anderer Bauweise (keine Holzbauweise) hergestellt.
- Für den zukünftigen Wohnungsneubau soll im Rahmen der Konzeptausschreibung ein CO2-reduziertes Energiequartierskonzept geprüft werden, das u. a. eine zentrale Wärmeversorgung (z. B. über Geothermie mit Erdkollektor oder Fernwärme) mit einem Anteil erneuerbarer Energien deutlich über dem gesetzlich vorgeschriebenen Wert beinhaltet. Dabei soll eine CO2-neutrale Energie- und Wärmeversorgung nachgewiesen werden. Das Energiekonzept umfasst auch eine verbindliche (Zeit-)Planung, die spätestens bis 2038 eine CO2-neutrale Energieversorgung erreicht. Zusätzlich soll diese Prüfung die Flächen Sportcampus und Schule Lienaustraße beinhalten. Konzept ist mit den Beteiligten frühzeitig unter dem Aspekt der anteiligen Kostenbeteiligung anzustoßen. Es ist eine CO2-neutrale Energie- und Wärmeversorgung nachzuweisen. Dieses Ziel wird in der Konzeptausschreibung sowie im Kaufvertrag verankert.
- Neben der Verpflichtung aus dem Hamburger Klimaschutzgesetz (Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen auf den Wohngebäuden) ist auch auf dem gesamten Dach der zukünftigen Sporthalle und Sport-KITA des tus Berne e.V. eine Photovoltaikanlage mit einer Kollektorfläche im Verhältnis 1:3 zur Dachfläche zu errichten und z.B. in einem städtebaulichen Vertrag verbindlich festzuschreiben. Ausgenommen sind Bereiche mit technischen Aufbauten. Die Anlagen müssen auch in Bereichen mit Gründächern errichtet werden, wo es technisch und wirtschaftlich möglich ist. Die Dachbegrünung ist wasserhaltend auszuführen. Sollte eine Photovoltaikanlage wegen des Baumbestandes nicht möglich sein, muss dies in Form eines Verschattungsgutachten nachgewiesen werden.
- Die Dachform der Wohngebäude ist unter Berücksichtigung des Ensembleschutzes zu wählen und extensiv zu begrünen.
- Für das Vorhaben sind 35% der Wohneinheiten im 1. Förderweg mit einer Bindungsdauer von 30 Jahren herzustellen (ca. 23 Wohneinheiten). Weitere 35% der Wohneinheiten sind für vordringlich Wohnungssuchende (WA-Bindung) und 30% der Wohneinheiten sind ohne Bindung zu realisieren.
- Es werden ca. 19 Baugemeinschaftswohnungen als integrierte Hausgruppe in einem Baukörper berücksichtigt.
- 6 Wohneinheiten sind als barrierefreie Wohnungen zu berücksichtigen und als barrierefreie Wohnungen gemäß DIN 18040-2 zu errichten.
- Die Grundstücksvergabe soll durch eine Ausschreibung auf das Konzept erfolgen. In Frage kommen sowohl eine Erbbaurechtsvergabe als auch ein Verkauf an bestandshaltende Investoren, mit dem Ziel, langfristig bezahlbare Mieten zu ermöglichen. Der Anteil der Baugemeinschaftswohnungen soll über Erbbaurecht oder - im bevorzugten Falle des Verkaufs - möglichst dergestalt vergeben werden, dass die Vergabe den wirtschaftlichen Vorteilen der Vergabe über Erbbaurecht gleichkommt. Die Vergabe erfolgt über die Agentur für Baugemeinschaften.
- Das gesamte Vorhaben ist mit der Zielsetzung "autoarmes Quartier" mit folgendem Kfz-Stellplatzschlüssel zu entwickeln: Für jeweils 19 Wohneinheiten (die Baugemeinschaft) entstehen 4 Kfz-Stellplätze und für jeweils 50 Wohneinheiten 23 Kfz-Stellplätze (davon 2 Behindertenstellplätze). Zusätzlich werden 8 Kfz-Besucherstellplätze (davon 2 Behindertenstellplätze) für die Wohnbebauung hergestellt. Die Kfz-Stellplätze werden so angeordnet, dass dafür kein schützenswerter Baum gemäß Baumgutachten gefällt werden muss.
- Es sind mindestens 10 % der Radstellplätze für Lastenfahrräder oder Fahrradanhänger auszuweisen. Die Fahrradstellplätze sind durch entsprechende Markierungen deutlich zu kennzeichnen. Die Fahrradstellplätze sind ebenerdig oder über Rampen erreichbar zu erstellen. Mindestens 10 % der Fahrradstellplätze werden mit einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrräder ausgestattet, ggf. auch gebündelt in Ladeschränken.
- Mindestens 10 % der Kfz-Stellplätze werden mit einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge ausgestattet. Die restlichen Stellplätze werden vorgerüstet.
- Die Bauherren stellen Flächen für eine öffentlich zugängliche Station für die gemeinschaftliche Fahrzeugnutzung im stationsgebundenen Carsharing mit mindestens einem Fahrzeug zur Verfügung und werben für die Ansiedlung eines Anbieters. Im Bedarfsfall sind weitere Fläche zur Verfügung zu stellen.
- Kinderspielflächen sind im von der HBauO geforderten Umfang (10 m²/WE) herzustellen und mit qualitativ hochwertigen Geräten auszustatten. Den Anforderungen an die Inklusion soll Rechnung getragen werden. Es werden mögliche Freiflächen für Erwachsene und Senioren geprüft.
- Die Fassadengestaltung soll mit langlebigen, nachhaltigen und CO2-armen Materialien erfolgen und ein hochwertiges Erscheinungsbild haben. Darüber hinaus ist ein Wärmedämmverbundsystem auszuschließen.
- Im Rahmen der Bürgerbeteiligung sollen u.a. die Bereich Mobilität, Gestaltung des öffentlichen Raums, soziale Infrastruktur (Kita), innerörtliche Wegebeziehungen, Wohnungsangebot sowie Natur- und Denkmalschutz angesprochen werden.
- Im Zuge der Überlassung des ehemaligen Schulgebäudes Lienaustraße 32 sowie angrenzender, für den Wohnungsbau vorgesehener Fläche an Dritte ist sicherzustellen, dass die bisher öffentlich zugängliche Wegebeziehung zwischen der Lienaustraße und der Berner Allee (Fußweg; dieser ist im Baustufenplan Farmsen von 1955 als „St. Jürgen-Str.“ bezeichnet) sowie die parkartig genutzte Fläche, die im genannten Baustufenplan einen Teil des östlichen Bereichs des dort so bezeichneten St. Jürgen-Platzes bildet (Flurstück 4223), mindestens im bisherigen Umfang der Öffentlichkeit erhalten und im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg verbleiben oder entsprechend im Grundbuch gesichert werden. Der Weg soll ökologisch hochwertig und wasserdurchlässig gestaltet werden, die Schaffung von sogenannten Angsträumen soll vermieden werden. Soweit sich Teile der oben genannten Flächen im Plangebiet des einzuleitenden Bebauungsplanes befinden, sollen unter Beachtung des Abwägungsgebotes Festsetzungen getroffen werden, die diesen Zielsetzungen entsprechen.
Vorbemerkung:
Die politischen Forderungen, die der Projektentwickler steg im Auftrag des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) im Vorfeld mit den Koalitionsparteien diskutiert hat, sind hinsichtlich der inhaltlichen und wirtschaftlichen Ebenen aus Sicht des LIG grundsätzlich vertretbar. Erst nach Prüfung der planungs- und baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit kann eine verbindliche Aussage getroffen werden, ob bzw. inwiefern die Wirtschaftlichkeit durch etwaige Einschränkungen bzw. Auflagen eingeschränkt wird.
Dies vorausgeschickt, nimmt die Finanzbehörde wie folgt Stellung:
Zu 1. und 2.
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, diese Aspekte im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.
Zu 3.
Die Förderung KFW-55 wurde zwischenzeitlich zu Ende 2022 vollständig eingestellt. Das bedeutet eine Einschränkung, da in Kombination zu KFW 55 ein Holzbau angestrebt ist. Der Beschluss lässt als Option den förderfähigen KFW 40 Standard mit einer anderen Bauweise zu, daher keine Bedenken.
Zu 4.
Das Energiekonzept wird von der steg erstellt. Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, diesen Aspekt im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.
Zu 5. bis 17.
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, diese Aspekte im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.
Zu 18.
Es sollte an einer öffentlichen Wegeverbindung festgehalten werden. Eine Übernahme ins Verwaltungsvermögen wird begrüßt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.