Kritik an der unvermittelten Sperrung der Straße Buchenkamp Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.09.2025 (Drs. 22-2127.1)
Letzte Beratung: 13.11.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 16.3
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Straßenverkehrsbehörde am Polizeikommissariat (PK) 35 nimmt wie folgt zu der Beschlussempfehlung Stellung:
Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen die eine Straßen Vollsperrung beinhalten werden in Form einer Verkehrsmeldung folgenden Stellen zur Kenntnis gegeben:
In jeder straßenverkehrsbehördlichen Anordnung befindet sich der Hinweis, dass direkt betroffene Anwohnende durch den Antragstellenden über die Einschränkung zu informieren sind. Eine Verpflichtung für den Antragstellenden entsteht dadurch jedoch nicht.
Der örtlichen Straßenverkehrsbehörde obliegen keine weiteren Informationsverpflichtungen. Eine Information von Anwohnenden und Geschäftstreibenden sowie der Bevölkerung kann von hier aus nicht geleistet werden.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1.:Das Bezirksamt Wandsbek informiert im Rahmen von Anliegerinformationen über eigene Maßnahmen und veröffentlicht entsprechende Informationen auf der Homepage: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/bezirke/wandsbek/themen/verkehr/strassenbaustellen-im-bezirk-wandsbek
Maßnahmen Dritter werden nicht über das Bezirksamt Wandsbek kommuniziert. Die jeweiligen Realisierungsträger sind eigenverantwortlich für die Kommunikation von Einschränkungen im Rahmen ihrer Baumaßnahmen zuständig.
Zu 2.:Die Sperrung des Buchenkamps erfolgte aufgrund einer Maßnahme des Realisierungsträgers Hamburg Wasser. Entsprechend liegt eine Kommunikation dieser Maßnahme nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamt Wandsbek. Die bezirkliche Baustellenkoordination Wandsbek wurde im Rahmen einer Verkehrsmeldung über die Vollsperrung des Buchenkamps vom 20.08. bis 19.09.25 informiert. (siehe Stellungnahme PK 35) Gemäß Hamburg Wasser ist eine erneute Sperrung des Buchenkamps notwendig. Diese soll (Stand 01.10.2025) voraussichtlich vom 03.11. bis 14.11.25 erfolgen. Die bezirkliche Baustellenkoordination hat den Realisierungsträger erneut explizit darauf hingewiesen, dass direkt betroffene Anwohnenden vorab über die Maßnahme zu informieren sind.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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