21-2829

Knick am Butterbauernstieg: Erstellung des westlichen Verbindungsweges prüfen (bez. Drs. 21-2758 und 21-2788) Beschlussvorlage des Regionalausschusses Alstertal

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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25.02.2021
Sachverhalt

 

  • Der Regionalausschuss Alstertal behandelte die Anträge „Kishorst/Butterbauernstieg: Er-stellung des westlichen Verbindungsweges“ (Drs. 21-2758) und „Knick am Butterbauernstieg besser schützen“ (Drs. 21-2788) in seiner Sitzung am 17.02.2021.
  • Er einigte sich darin, beide Anträge zu einem Prüfauftrag zusammenzuführen. Er fasste daher das untenstehende Petitum einstimmig in geänderter Form.

 

Sachverhalt des Antrages Drs. 21-2758:

Die Kindertagesstätte in der neuen Siedlung Butterbauernstieg ist fertiggestellt.

Das Gelände der Kindertagesstätte auf dem Flurstück 5094 wurde vollständig

eingezäunt.

Im südwestlichen Teil des SAGA-Grundstückes Butterbauernstieges (Flurstück

5091) ist planerisch westlich des Kindergartengrundstückes ein Verbindungsweg

zum Kishorst vorgesehen. Derzeit ist dort ein Trampelpfad.

Ein kurzes Stück dieses Weges auf dem SAGA-Grundstück wurde mit dem Bau

des südwestlichen Baukörpers auch bereits erstellt.

Mit der Antwort auf die Frage 17 in der Drucksache 22/2982 teilt der Senat mit,

dass für die Durchführung der Arbeiten eine Genehmigung des zuständigen

Bezirksamtes erforderlich ist, die noch aussteht.

 

Sachverhalt des Antrages Drs. 21-2788:

Im Bebauungsplan Hummelsbüttel 28 Anlage 1 sieht man deutlich, dass das gesamte

Baugebiet von Hecken, Knicks und Landschaftsschutzgebiet umgeben ist. Es wird von

Süden aus durch den Butterbauernstieg und zwei nach Westen gehenden Fußwegen an die

Umgebung angeschlossen. Im Südwesten ist das „gesetzlich geschützte Biotop (linienhaft),

hier: Knick“ nahtlos mit dem Landschaftsschutzgebiet verbunden. Auf der dunkelrosa (Fläche

für den Gemeinbedarf) Fläche steht die Bezeichnung „Ausschluss von Nebenanlagen mit

Ausnahme von Kinderspielflächen“. Hier wurde der Boden verdichtet - vermutlich für einen

Weg. Laut Bebauungsplan ist der Boden zu entsiegeln und der Knick zu schützen.

Quelle:

https://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan/Hummelsbuettel28.

pdf

 

Petitum/Beschluss

 

Das Bezirksamt Wandsbek und die zuständige Fachbehörde werden gebeten, zu prüfen, ob

  1. kurzfristig die für die Wegeverbindung notwendige Genehmigung erteilt werden kann.
  2. der Boden auf der im Bebauungsplan dunkelrosa (Fläche für den Gemeinbedarf) und gestreift gekennzeichneten Fläche in den vorgesehenen Zustand gebracht werden kann,
  3. der südliche Knick mit einem Zaun vor Durchquerungen geschützt werden kann.

 

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