21-2840.2

Klimaresistente Baumarten - mehr einheimische Baumarten nutzen Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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10.08.2021
25.05.2021
Sachverhalt

 

  • Ursprünglich als Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 21-2840) im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz am 23.02.2021 behandelt.
  • Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung vom 23.02.21
    • Punk 2: einstimmig beschlossen (s. Drs. 21-2840.1).
    • Punkte 1, 3, 4: einstimmig vertagt bis nach erfolgten Referentenvortrag.

 

Hamburg ist eine grüne Stadt und soll auch es auch bleiben. Deswegen ist es wichtig, dass der Bezirk Wandsbek sich für die Nachpflanzung von gefällten Bäumen im Bezirk einsetzt und kümmert. Bei den Baumnachpflanzungen im Bezirk Wandsbek wird aus Gründen der Klimaerwärmung vermehrt auf nicht einheimische klima-resistente Baumsorten (z. B. amerikanische Bäume) zurückgegriffen. Diese nicht einheimischen Baumsorten sind jedoch gerade hinsichtlich des Mikrokosmos Baum für unsere Tierwelt zu hinterfragen (der grüne Faden "...aber auch eingebürgerte Straßenbäume wie Robinien oder Platanen erfüllen zwar stadtklimatische Funktionen und dienen dem Bodenschutz, haben aber häufig eine geringere bzw. einseitigere Lebensraumfunktion.").

In diesem Zusammenhang traten im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz in letzter Zeit immer wieder eine Reihe an Fragen auf. Gibt es keine einheimischen Baumsorten, die genauso klimaresistent sind, wie nicht einheimische Sorten? Aus welchen Gründen werden diese nicht verwendet? Gibt es eine Liste hinsichtlich klimaresistenter einheimischer Bäume aus der Region Hamburg? Eine bessere Information der Mitglieder des Ausschusses für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz wäre daher wünschenswert.

 

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Das Bezirksamt Wandsbek wird gebeten,

 

1.)    eine Liste mit einheimischen klimaresistenten Bäumen für den Norddeutschenraum (regionale Herkunft) zu erstellen bzw. wenn diese schon existiert, den KUV zur Verfügung zu stellen;

 

3.)    zu prüfen, ob nicht verstärkt auf einheimische klimaresistente Bäume (regionaler Herkunft) bei Nachpflanzungen zurückgegriffen werden kann.

 

4.)    dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz entsprechend zu berichten.

 

Anhänge

keine Anlage/n