Klimaanpassung im öffentlichen Raum stärken - Einsatz vegetabiler Überdachungen ("Green Shades") im Bezirk Wandsbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 09.04.2026 (Drs. 22-3382)
Letzte Beratung: 10.09.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.24
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten,
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt wie folgt Stellung:
Zu Punkt 1.:
Unter „vegetabile Überdachungen“ versteht die BUKEA sowohl natürliche Schattenspender wie Bäume und Sträucher als auch bauliche Überdachungen (z. B. Pergolen, Laubengänge, Kleinarchitekturen), die durch Dach- oder Fassadenbegrünung zur Verschattung und Verbesserung des Mikroklimas beitragen.
Einschätzung:
• Maßnahmen zur Klimaanpassung im öffentlichen Raum sind angesichts zunehmender Hitzebelastung ausdrücklich zu begrüßen. Die Schaffung von Schatten und die Verbesserung des Mikroklimas leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufenthaltsqualität und Gesundheit der Bevölkerung.
• Wo es möglich ist, wird der Einsatz von Bäumen und anderen natürlichen Vegetationsstrukturen bevorzugt, da sie neben Verschattung auch ökologische Vorteile wie Biodiversitätsförderung, Sauerstoffproduktion und Luftreinhaltung bieten.
• Begrünte bauliche Strukturen wie Pergolen oder Laubengänge sind dort sinnvoll, wo eine Baumpflanzung aus städtebaulichen oder technischen Gründen nicht möglich ist. Sie sind bewährte Gestaltungselemente der Landschaftsarchitektur und können flexibel in Parks, auf Spielplätzen oder an Aufenthaltsbereichen eingesetzt werden. Sie fördern die Umgebungskühlung und bieten effektive Beschattung.
• Mit Kletterpflanzen begrünte Konstruktionen erreichen in kurzer Zeit eine verdunstungsrelevante Blattmasse, die Bäume erst nach Jahrzehnten bereitstellen können.
• Gerade auf Spielplätzen und in stark frequentierten Parkbereichen ist die Schaffung von Schatten essenziell. Hier haben sich sowohl natürliche als auch begrünte bauliche Überdachungen als wirksame und gestalterisch ansprechende Lösungen bewährt.
Vegetabile Überdachungen sind grundsätzlich ein geeignetes und vielseitiges Instrument der Klimaanpassung im öffentlichen Raum. Sie können – je nach Standort und Rahmenbedingungen – sowohl in Form von natürlicher Vegetation als auch als begrünte bauliche Strukturen zur Verbesserung des Stadtklimas und der Aufenthaltsqualität im Bezirk Wandsbek beitragen.
Zu Punkt 2.:
Die Zuständigkeit liegt bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW).
Zu Punkt 3.:
Für die Auswahl eines geeigneten Standorts empfiehlt die BUKEA, die Analysekarten zur Stadtklimaanalyse und Versiegelung zu nutzen. Die konkrete Identifizierung und Bewertung – insbesondere von stark frequentierten und hitzebelasteten Orten mit geringer Verschattung – obliegt dem Bezirk.
Zu Punkt 4.:
Die Kosten für Planung, Bau und Unterhaltung einer solchen Pilotmaßnahme hängen stark von den jeweiligen Rahmenbedingungen ab. Sie werden insbesondere beeinflusst durch Größe, Materialwahl, Standort und das Begrünungskonzept. Hinzu kommen mögliche Kosten für (Sonder-) Genehmigungen, statische und brandschutztechnische Nachweise, städtebauliche Vorgaben oder Vorgaben aus dem Nachbarschaftsrecht. Eine pauschale Kostenschätzung ist daher nicht möglich; genaue Angaben können erst nach einer konkreten Planung vor Ort gemacht werden.
Zu Punkt 5.:
Für Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung können bestehende Programme wie die Hamburger Gründachförderung genutzt werden. Gefördert werden sowohl Dach- als auch Fassadenbegrünungen mit bis zu 100.000 € pro Objekt (Förderquote: 60 % für private Selbstnutzende/Gemeinschaften der Wohnungseigentümer (GdWE), 40 % für Unternehmen/Organisationen). Förderfähig sind u. a. Materialien, Ausführung, Pflanzen, Bewässerung und Pflege. Förderfähig bei Fassadenbegrünung sind u. a. Rankhilfen, Pergolen, Regenwasserspeicher und die Fertigstellungspflege. Voraussetzung ist die Umsetzung in Hamburg, eine Mindestdauer der Begrünung von 15 Jahren sowie die Ausführung durch ein Fachunternehmen. Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der Maßnahme bei der Hamburger Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Für begrünte Dächer müssen in Hamburg nur 50 % der Niederschlagswassergebühr gezahlt werden.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme an, die Maßnahmen zur Gebäudebegrünung – wie Dach- und Fassadenbegrünungen – unterstützen. Gefördert werden insbesondere Vorhaben, die zur Klimaanpassung, Energieeffizienz und CO₂-Reduktion beitragen, etwa im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder des Umweltprogramms 240/241. Förderfähig sind sowohl die Planung als auch die Umsetzung nachhaltiger Begrünungsmaßnahmen. Weitere Informationen sind unter www.kfw.de abrufbar.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt wie folgt Stellung:
Zu Punkt 2.:
Bei der Umsetzung von sogenannten „Green Shades“ im öffentlichen Raum sind vielfältige Nutzungsansprüche miteinander in Einklang zu bringen. Solche Elemente sollten daher nur an Standorten eingesetzt werden, an denen bestehende Nutzungen nicht beeinträchtigt werden und die Multikodierung des öffentlichen Raums weiterhin möglich bleibt. Zudem dürfen Barrierefreiheit, notwendige Durchgangsbreiten, Durchgangshöhen und die Orientierung im öffentlichen Raum nicht eingeschränkt werden.
Besonders zu beachten sind Anforderungen der Verkehrssicherheit. Darüber hinaus müssen auch Belange des Brandschutzes sowie die Anleiterbarkeit benachbarter Gebäude berücksichtigt werden. Freistehende oder textile Konstruktionen müssen zudem dauerhaft gegenüber Witterungseinflüssen wie Wind, Regen und Materialalterung robust ausgeführt werden, was insbesondere im Hamburger Klima relevant ist.
Für die Realisierung sind in der Regel Sondernutzungsgenehmigungen erforderlich. Je nach Art der Befestigung entsteht zudem ein Zusammenspiel zwischen privaten und öffentlichen Akteuren, etwa bei Konstruktionen an Hausfassaden. Werden Fundamente oder Verankerungen im Boden vorgesehen, müssen außerdem bestehende Leitungsinfrastrukturen berücksichtigt werden. Bei Green Shades können dadurch aufwendige Abstimmungsprozesse entstehen, für die bislang nur wenige Erfahrungswerte vorliegen. Kleinere Pilotprojekte (begrünte Fahrgastunterstände) werden derzeit erprobt.
Gestalterisch ist neben rechtlichen Rahmenbedingungen – etwa Denkmalschutz oder städtebaulichen Erhaltungsverordnungen – auf eine angemessene Integration in das Stadtbild zu achten. Green Shades können Sichtachsen stärker beeinflussen als beispielsweise Bäume oder Fassadenbegrünungen. Vor diesem Hintergrund sollten auch alternative Begrünungsmaßnahmen berücksichtigt werden, die sich zurückhaltender in den Stadtraum integrieren lassen.
Ebenso ist die langfristige Pflege ein zentraler Aspekt. Neben den Herstellungskosten sind auch Unterhaltung und dauerhafte Instandhaltung zu berücksichtigen, damit die Elemente nicht zu gestalterischen oder funktionalen Mängeln im öffentlichen Raum führen.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Das Bezirksamt Wandsbek schließt sich der Stellungnahme der BUKEA an und hat folgende Ergänzung zu Punkt 3 des Petitums:
Im Rahmen des derzeit in der Bearbeitung befindlichen Klimaanpassungskonzepts für Wandsbek wurden bereits Standorte mit starker Versiegelung und Überhitzung, sogenannte „Hotspots“ definiert. In der nächsten Bearbeitungsstufe ist bereits als Maßnahme die Verschattung von öffentlichen Plätzen und hoch frequentierten Verkehrswegen zur mittelfristigen Umsetzung aufgenommen worden. Die Verschattung von Spielplätzen oder Bereiche von Parkanlagen werden bereits regelhaft bei den jeweiligen Grundsanierungen in der Planungsphase überprüft und wenn möglich berücksichtigt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Anlage/n
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