21-7817.1

Kinder und Jugendliche mit Einschränkungen im Bezirk Wandsbek Auskunftsersuchen vom 13.10.2023

Antwort zu Anfragen

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
14.02.2024
01.02.2024
Ö 15.2
Sachverhalt

 

Laut Statistik leben zwischen 500.000 und 600.000 Kinder und Jugendliche mit einer physischen oder psychischen Einschränkung in Deutschland, davon rund 200.000 mit einem anerkannten Grad der Behinderung von 50 Prozent und mehr. Je nach Art und Schwere der Einschränkung ergeben sich dadurch ganz unterschiedliche Herausforderungen im Alltag, sowohl für die betroffenen Kinder und Jugendlichen als auch für deren Eltern.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) antwortet wie folgt:                          16.11.2023

Die Sozialbehörde (SB) antwortet wie folgt:                                                                  22.11.2023

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:                                                            28.12.2023

 

  1. Wie viele Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit einer physischen oder psychischen Einschränkung leben im Bezirk Wandsbek?

 

Sozialbehörde (SB):

Die Sozialbehörde erhebt die Merkmale der physischen oder psychischen Einschränkung und des Wohnbezirks nur im Zusammenhang mit einem Leistungsbezug. Ausgewertet wurden dafür die Komplexleistung Frühförderung, Heilpädagogische Leistungen, Familienassistenz und Autismus.

 

Im Monat Juni 2023 gab es 463 Kinder unter 18 Jahren mit Wohnbezirk Wandsbek, die eine Leistung bewilligt bekommen haben. Im gesamten Zeitraum Januar bis Juni 2023 haben insgesamt 583 Kinder im Wohnbezirk Wandsbek eine einmalige oder eine laufende Leistung bewilligt bekommen.

 

 

  1. Wie viele der genannten Kinder und Jugendlichen werden sonderpädagogisch betreut, z. B. durch entsprechende Fachkräfte in Kita und Schule?

 

Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB):

Zu den Fragen 2 und 3 kann das IfBQ eine Annäherung liefern, da in der Schuljahresstatistik bspw. keine Daten zu Kitas oder dem genauen Alter der Schülerinnen und Schüler erfasst werden:

 

Sonderpädagogischer Förderbedarf

SuS

davon an Sonderschule

Autismus

115

28

emotionale- und soziale Entwicklung

695

131

geistige Entwicklung

304

198

ren

50

22

rperliche- und motorische Entwicklung

195

107

Lernen

1.085

279

Mehrfachbehinderung/intensiver Assistenzbedarf

73

73

Sehen

40

28

Sprache

220

27

Gesamt

2.777

893

Quelle: Schuljahresstatistik 2022

 

 

*Ohne berufliche Bildungsgänge an Sonderschulen. Nur Schülerinnen und Schüler der Vorschulklassen sowie der Jahrgangsstufen 1 bis 10.

 

Daten zu Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2023/24 werden in der Schuljahresstatistik 2023 erfasst und werden nach Validierung und Qualitätssicherung voraussichtlich im Februar 2024 veröffentlicht.

 

Sozialbehörde (SB):

Gemäß § 26 Kinderbetreuungsgesetz erhalten Kinder mit (drohenden) Behinderungen zwischen drei Jahren und Einschulung Eingliederungshilfe (EGH) in der Kita, wozu auch heilpädagogische Förderung gehört. Die Bewilligung erfolgt über den Kita-Gutschein mit EGH. Zum Stichtag 28.02.2023 wurden 594 im Bezirk Wandsbek wohnhaften Kinder mit einem EGH-Gutschein in Kitas betreut.

 

  1. Wie viele der genannten Kinder und Jugendlichen besuchen eine Sonderschule?

 

Behörde für Schule und Berufsbildung:

Siehe Antwort zu Frage 2.

 

  1. Welche bezirklichen Informations- und Beratungsangebote gibt es für die Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Einschränkungen?

 

Behörde für Schule und Berufsbildung:

In jedem Bezirk Hamburgs befindet sich mindestens ein Regionales Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ). Im Bezirk Wandsbek gibt es zwei ReBBZ: Das ReBBZ Wandsbek-Nord sowie das ReBBZ Wandsbek-Süd. Beide ReBBZ haben jeweils einen Standort für die Beratungsabteilung. Das Beratungsangebot aller ReBBZ ist frei zugänglich, kostenfrei und kann sowohl von Sorgeberechtigten, Schülerinnen und Schülern, Schulpersonal und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anderer Hamburger Ämter und Dienststellen (z.B. dem Allgemeinen Sozialen Dienst) wahrgenommen werden. Das Aufgabenspektrum der ReBBZ-Beratungsabteilungen und deren Mitarbeitenden ist umfangreich und umfasst unter anderem neben den allgemeinen Beratungsleistungen z.B. in Angelegenheiten von Schulabsentismus oder Schuldistanz, psychischen oder sozialen Problemen, Lernschwierigkeiten und Mobbing, auch die Themen Diagnostik/Förderplanung sowie die Stärkung der Inklusion u.a. durch Schnittstellenarbeit zwischen den ReBBZ und den allgemeinbildenden Schulen im jeweiligen Bezirk.

Hinzu kommen Beratungsleistungen und Unterstützungen der Schulen sowie der Schülerinnen und Schüler und ihrer Sorgeberechtigten in allen individuellen und allgemeinen Fragen und Problemlagen sowie akute Kriseninterventionen in besonders belastenden Situationen sowie bei komplexen schulischen Situationen. Ergänzt werden diese verschiedenen Beratungsleistungen im Bezirk durch weitere überregionale Beratungsangebote verschiedener Beratungsstellen der BSB.

 

Bezirksamt Wandsbek:

Bei medizinischen Fragen beraten je nach Anbindung einer Familie die Kinder- und Jugendärztlichen Praxen, die Kinderpsychiatrischen Praxen, die Sozialpädiatrischen Zentren, die Kinderkrankenhäuser und Kliniken mit entsprechenden Abteilungen und das UKE.

Innerhalb der Hamburger Verwaltung ist das Beratungszentrum Sehen, Hören, Bewegen, Sprechen zu erwähnen.

Die bezirklichen Schulärzte beraten, informieren und leiten Eltern mit ihren Kindern an die entsprechenden Stellen weiter.

Bei Aspekten, die die Schule betreffen, wären es in Wandsbek das ReBBZ Wandsbek-Nord bzw. -Süd.

Kinder die unter einer Sehbehinderung leiden, können sich im Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Hamburg beraten lassen; Kinder mit einer Hörbeeinträchtigung werden zur weiteren Beratung an die Elbschule- Bildungszentrum Hören und Kommunikation verwiesen.

r Kinder mit einer Autismusspektrumstörung gibt es die Abteilung Autismusberatung des BBZ und das Hamburger Autismusinstitut.

 

 

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n