21-8439

Kinder- und Jugendbeirat für Wandsbek umsetzen! Beschluss der Bezirksversammlung vom 14.12.2023 (Drs. 21-8153)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.03.2024
29.02.2024
Ö 15.5
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten,

1. dem Bezirksamt Wandsbek finanzielle Mittel zur Einrichtung einer Koordinierungsstelle Kinder- und Jugendbeirat Wandsbek zur Verfügung zu stellen.

2. eine Gesetzesgrundlage für einen inklusiven Kinder- und Jugendbeirat in Form eines Jugendmitwirkungsgesetzes zu erarbeiten.

 

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Die Sozialbehörde setzt sich für eine starke Kinder- und Jugendbeteiligung ein, denn es wird fachlich davon ausgegangen, dass alle Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche betreffen, an Akzeptanz und an Qualität gewinnen, wenn Kinder und Jugendliche z.B. bei der Planung einbezogen werden. Junge Menschen dürfen in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) bereits ab 16 Jahren bei den Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft und den Bezirksversammlungen abstimmen. Darüber hinaus ist es wichtig, weitere Mitbestimmungsmöglichkeiten zu organisieren, insbesondere um die Demokratiekompetenz junger Menschen weiter zu stärken.

 

Entsprechend der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN-KRK) haben Kinder und Jugendliche ein Recht darauf, ihre Meinung frei zu äern und staatliche Stellen sind in der Pflicht, diese angemessen zu berücksichtigen (Artikel 12). Die Umsetzung dieses Rechts hat für die Sozialbehörde eine hohe Priorität und wird auf unterschiedlichem Wege realisiert, u.a. über nachfolgend genannte Maßnahmen:

 

Seit Juni 2018 kooperiert die Sozialbehörde mit dem Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW). Gemeinsam wurde der Länderfonds „Rechte und Beteiligung von Hamburger Kindern und Jugendlichen“ eingerichtet, welcher Projekte unterstützt, bei denen junge Menschen einerseits aktiv an Entscheidungen beteiligt werden und andererseits ihre Rechte gemäß der VN-KRK kennenlernen. Der Länderfonds umfasst jährliche Mittel in Höhe von 40.000 Euro, die je zur lfte von der Sozialbehörde und dem DKHW bereitgestellt werden.

 

Des Weiteren unterstützt die Sozialbehörde durch Bereitstellung von jährlichen Projektmitteln in Höhe von 20.000 Euro die sieben Hamburger Bezirke bei der Umsetzung des § 33 Bezirksverwaltungsgesetz (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen). Um Fachkräfte vor allem der Kinder- und Jugendhilfe zu befähigen, in ihren Arbeitskontexten Kinder und Jugendliche verstärkt zu beteiligen, bietet die Sozialbehörde unterschiedliche Fortbildungsangebote an, die den Fachkräften analoge sowie digitale Methoden zur Kinder- und Jugendbeteiligung vermitteln.

 

Die Sozialbehörde fördert seit 2024 erstmalig eine hamburgweit tätige Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung, die bei der Diakonie Hamburg angesiedelt sein und im Laufe des ersten Quartals 2024 ihre Arbeit aufnehmen wird. Die Fachstelle wird sich an junge Menschen bis 27 Jahren sowie an Fach- und Führungskräfte in der Kinder- und Jugendhilfe richten. Zu den Kernaufgaben der Fachstelle wird die Moderation und Begleitung unterschiedlicher Veranstaltungen und Beteiligungsformate für junge Menschen, die Entwicklung und Implementierung von Beteiligungsstrukturen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und die Beratung und Qualifizierung von Fach- undhrungskräften gehören.

 

Zu 1: Die Sozialbehörde begrüßt die Bestrebungen des Jugendhilfeausschusses Wandsbek, die Kinder- und Jugendbeteiligung mit Hilfe eines Rahmenkonzeptes im Bezirk Wandsbek weiter voranzubringen. In Anbetracht der dargestellten Maßnahmen, die seitens der Sozialbehörde für eine verstärkte Kinder- und Jugendbeteiligung in der FHH ergriffen werden, lässt die derzeitige Haushaltslage indes keine weiteren Spielräume für die Förderung einer Koordinierungsstelle des geplanten Kinder- und Jugendbeirats Wandsbek zu. Der Aufbau des Kinder- und Jugendbeirats Wandsbek könnte ggf. flankierend über oben genannte Fördermöglichkeiten unterstützt werden, z.B. durch die Bereitstellung von Sach- und Honorarmitteln. Die Sozialbehörde ist hier für Gespräche mit der Bezirksverwaltung offen.

 

Zu 2: Der Koalitionsvertrag über die Zusammenarbeit in der 22. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft formuliert als Ziel, die seit November 2012 bestehende Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre auszuwerten und zu klären, welche Ableitungen wie etwa ein Jugendmitwirkungsgesetz r die politische Teilhabe junger Menschen sich daraus ergeben (Koalitionsvertrag, S.144). Zur Erfüllung dieses Koalitionsziels sei auf den Antrag „Politische Beteiligung junger Menschen nachhaltig fördern“ (Drs. 22/13933) für die Sitzung der Bürgerschaft am 17.01.2024 verwiesen. Ob und inwieweit ein solches Ziel etwa durch die Schaffung eines Jugendmitwirkungsgesetzes durch die Hamburgische Bürgerschaft umgesetzt wird, bleibt dem gesetzgeberischen Verfahren vorbehalten.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n