Kennzeichenerhebungen als Maßnahme der Parkraumbewirtschaftung Auskunftsersuchen vom 03.09.2021
Kennzeichenerhebungen sind in einzelnen Stadteilen im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung, speziell im Zuge der Planungen von Anwohnerparkzonen, durchgeführt worden.
Vor kurzem haben die Anwohner der Straße Krügers Redder in Bramfeld eine solche gefordert. Zur Unterstützung der Anwohner haben wir deren Anliegen aufgegriffen und in einem entsprechenden Antrag auf das Gebiet nördlich der Steilshooper Alllee zwischen Bramfelder Chaussee und Fabriciusstraße ausgedehnt (Drucksache 21-3595).
Hierzu wurde zu Beginn der diesbezüglichen Diskussion im Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne mitgeteilt, dass der entsprechende Antrag bzw. die dort erwünschte Forderung durch das zuständige Polizeikommissariat als rechtswidrig bewertet wurde. Der Antrag daraufhin zurückgezogen. Leider war die Polizei in besagter, als auch folgender, Sitzung des Regionalausschusses nicht vertreten, so dass deren rechtliche Einschätzung bislang nicht erläutert werden konnte.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt Stellung wie folgt: 28.09.2021
Die Verkehrsdirektion (BIS) nimmt, unter der Beteiligung des zuständigen Polizeikommissariats (PK) 36, zu den Fragen 3 bis 5 wie folgt Stellung: 18.10.2021
BVM:
Eine Kennzeichenerhebung wurde in Wandsbek bisher nicht vorgenommen.
BVM:
Eine generelle Aussage zur Frage der Rechtmäßigkeit von Kennzeichenerhebungen kann nicht getroffen werden. Die vorgenommenen Kennzeichenerhebungen im Zusammenhang mit der Prüfung der Einführung von Bewohnerparkgebieten erfolgt anonymisiert. Diese Form der Kennzeichenerhebung begegnet keinen rechtlichen – insbesondere keinen datenschutzrechtlichen – Bedenken.
BIS:
Das zuständige PK 36 hat das Anliegen aus der Drucksache 21-3595 als rechtswidrig bewertet, da eine Kennzeichenerhebung zum Zwecke der Feststellung, ob die Halter parkender Fahrzeuge in einem bestimmten Gebiet / Straße wohnen, gemäß datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur anonymisiert durchgeführt werden darf. Mit den der Polizei aktuell zur Verfügung stehenden tech-nischen Mitteln kann dieser Vorgang nicht anonymisiert durchgeführt werden.
BIS:
Das PK 36 wird auch zukünftig rechtzeitig übermittelte Anfragen schriftlich beantworten.
BIS:
Für einen längeren Zeitraum war Polizeibeamten die Teilnahme an Präsenz-Veranstaltungen auf Grund der Corona – Pandemie untersagt. Sofern eine Teilnahme über den Kommunikationsdienst „Skype“ möglich war, wurde diese auch regelmäßig wahrgenommen.
Die Sitzung des Regionalausschusses am 05.08.2021 sollte erstmals wieder ausschließlich in Präsenz stattfinden. Zu diesem Zeitpunkt wurden Präsenzveranstaltungen seitens der Polizeiführung noch nicht freigegeben, so dass die Anwesenheit eines Mitarbeiters des PK 36 nicht möglich war.
Für die Sitzung am 26.08.2021 war eine Teilnahme an Präsenz-Veranstaltungen für Polizeibeamte wieder möglich. Dieser Termin wurde seitens der Polizei durch einen Beamten des PK 36 wahrgenommen.
keine Anlage/n