21-1623.1

Jedes Kind hat ein Recht auf die gleichen Chancen - die digitale Infrastruktur in den öffentlichen Flüchtlingsunterkünften ausbauen Beschlussvorlage des Ausschusses für Soziales

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

  • Der Ausschuss für Soziales weist in seiner Sitzung am 24.08.2020 darauf hin, dass die Frist zur Umsetzung des Beschlusses 21-1623.1 bereits abgelaufen ist und bittet den Hauptausschuss darum, nachdrücklich auf die Umsetzung des Beschlusses hinzuwirken.
     
  • Mehrheitlicher Beschluss des Ausschusses für Soziales vom 15.06.2020 gegen die Stimme der AfD-Fraktion zum interfraktionellen Ursprungsantrag der SPD-, Grünen- und FDP-Fraktion Drs.Nr. 21-1623

 

Die Corona-Pandemie hat deutschlandweit das Thema “digitale Infrastruktur” wieder in den öffentlichen Diskurs gerückt, da diese in der aktuellen Situation essentiell für das Meistern des beruflichen und schulischen Alltags vieler Menschen ist. Viele Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern Laptops oder Firmenhandys und die öffentlichen Schulen versuchen, für jedes Kind eine Individuallösung zu finden. Ein Großteil der Hamburger Familien besitzt privat mindestens ein mobiles Gerät, mit dem es den Kindern und Jugendlichen möglich ist, am digitalen Unterricht teilzunehmen. 

 

Ein besonderes Augenmerk muss dabei auch auf die Gruppe der Kinder, Jugendlichen und Jungerwachsenen gelegt werden, die in den öffentlichen Unterkünften Wandsbeks untergebracht sind. Unter den aktuellen Voraussetzungen verschärfen sich die Ungleichheiten im Bildungssystem, von denen diese Gruppe besonders betroffen ist. Zudem ist Bildung der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration. Um die (schulische) Bildung aus den einzelnen Einrichtungen sicherzustellen, ist dort eine geeignete digitale Infrastruktur erforderlich. Diese Infrastruktur muss die Bedarfe durch die aktuellen Corona-Beschränkungen vollumfänglich ausfüllen und auch darüber hinaus die Partizipation sicherstellen können. 

 

Denn nicht nur in der aktuellen Situation, sondern auch in der Zukunft wird eine digitale Ausstattung zentral sein, um eine Teilhabe an Bildung gewährleisten zu können. Daher ist es im Anbetracht des Menschenrechts auf Bildung und dem politischen Anspruch einer universalen Chancengleichheit geboten, die aktuelle Ausstattung zu überprüfen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten, diese kurz-, mittel- und langfristig zu verbessern, falls erforderlich. 

 

Der Hauptausschuss möge anstelle der Bezirksversammlung beschließen: 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung und die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, 

 

  1. zu prüfen, inwiefern eine ausreichende digitale Infrastruktur (u. a. W-LAN, Computer und Drucker) in den öffentlichen Flüchtlingsunterkünften Wandsbeks gegeben ist, die die Bedarfe insbesondere der jungen Menschen decken kann;
     
  1. zu prüfen ob die Möglichkeit zur Einrichtung von Computerräumen besteht, in welchen Videokonferenzen abgehalten werden können. 
  2. zu prüfen, inwiefern kurz- und mittelfristig die digitale Infrastruktur ausgebessert werden kann, und infolgedessen schnellstmöglich die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen;
     
  3. über den Fortgang dem Jugendhilfeausschuss und dem Ausschuss für Soziales der Bezirksversammlung Wandsbek zu berichten.

 

 

 

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