21-2101

Jedes Kind hat ein Recht auf die gleichen Chancen - die digitale Infrastruktur in den öffentlichen Flüchtlingsunterkünften ausbauen Beschluss des Hauptausschusses vom 22.06.2020 gem. §15 (3) BezVG (Drs. 21-1623.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
26.10.2020
21.10.2020
01.10.2020
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung und die zuständigen Fachbehörden werden gebeten,

  1. zu prüfen, inwiefern eine ausreichende digitale Infrastruktur (u. a. W-LAN, Computer und Drucker) in den öffentlichen Flüchtlingsunterkünften Wandsbeks gegeben ist, die die Bedarfe insbesondere der jungen Menschen decken kann;
  2. zu prüfen ob die Möglichkeit zur Einrichtung von Computerräumen besteht, in welchen Videokonferenzen abgehalten werden können.
  3. zu prüfen, inwiefern kurz- und mittelfristig die digitale Infrastruktur ausgebessert werden kann, und infolgedessen schnellstmöglich die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen;
  4. über den Fortgang dem Jugendhilfeausschuss und dem Ausschuss für Soziales der Bezirksversammlung Wandsbek zu berichten.

 

 

Die für die öffentlich-rechtliche Unterbringung zuständige Behörde nimmt zu dem Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek unter Hinzuziehung der Informationen von f & w fördern & wohnen AöR (f & w) wie folgt Stellung:

 

f & w wurde von der zuständigen Behörde beauftragt, eine WLAN-Ausstattung an den Standorten der öffentlich-rechtlichen Unterbringung zu realisieren. In einem ersten Schritt sollen sogenannte Hotspots eingerichtet werden, die es ermöglichen, sowohl in den Gruppenräumen, als auch im Freien einen Internetzugang zu haben. Die Umsetzung für diese Maßnahme betrifft rund 65 Standorte in Hamburg. Für den Bezirk Wandsbek sieht der Stand der Umsetzung folgendermaßen aus, wobei hier zum Teil zwischenzeitlich auch private Verträge der Bewohnerinnen und Bewohner möglich sind oder anderweitige WLAN-Versorgungen ermöglicht wurden (im Folgenden durch Klammerzusätze kenntlich gemacht):

 

  • Im Anneliese-Tuchel-Weg, dem Lademannbogen, der Meilerstraße (auch private Verträge möglich), der Unterbringung mit der Perspektive Wohnen Raja Ilinauck-Straße, dem Volksdorfer Grenzweg und der Walddörfer Straße wurden bereits WLAN-Hotspots umgesetzt.
  • In einem zweiten Schritt wird die Maßnahme in den Unterkünften Am Stadtrand, Bargteheider Straße, Großlohering, Grunewaldstraße (aktuell WLAN über Kirchen-gemeinde), Rahlstedter Straße (aktuell WLAN über Kirchengemeinde) und Steilshooper Allee umgesetzt. Das dafür erforderliche Ausschreibungsverfahren hat im zweiten Quartal 2020 begonnen.
  • Für die Unterkünfte Unterbringung mit der Perspektive Wohnen Butterbauernstieg und Ohlendieckshöhe, sowie für die Eulenkrugstraße und die Jenfelder Au ist die Maßnahme in einem dritten Schritt vorgesehen. Dieser soll unmittelbar an die vorbereitenden Arbeiten an den Unterkünften im zweiten Schritt anlaufen, soweit nicht aufgrund einer bereits zwischenzeitlich bestehenden Vorrüstung ein früherer Beginn möglich ist.

 

Ziel wird es langfristig sein, die Internetanbindung für alle Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung, die einen längerfristigen Bestand haben werden und für die die technischen Rahmenbedingungen dies zulassen, so zu gestalten, dass die Medien in allen Bereichen der Unterkunft greifbar sein werden. Diese Überlegungen sind technisch nicht auf eine Bereitstellung von W-LAN begrenzt. Hierfür werden derzeit erste Gutachten eingeholt, die sowohl die technische wie auch die rechtliche Machbarkeit beurteilen sollen.

 

Unabhängig von der Ausstattung von W-LAN wirbt f & w in den Unterkünften bei den Familien gezielt dafür, für Kinder im Bedarfsfall die Möglichkeit der Notbetreuung in den jeweiligen Schulen zu nutzen.

 

Davon unabhängig ist die Verfügbarkeit von Endgeräten zu sehen, die nicht im Aufgabenbereich der öffentlich-rechtlichen Unterbringung liegen. Hierzu gibt es insbesondere seitens der Schulen Bemühungen, die Situation für die Schülerinnen und Schüler zu verbessern und ihnen die Teilnahme am digitalen Unterricht (sofern dieser erforderlich sein wird) zu ermöglichen. Hierzu siehe auch:

https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/12778858/2019-07-31-bsb-hamburgs-schulen-bei-digitalisierung-auf-platz-eins/

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n