Interkultureller Gemeinschaftsgarten Großlohe Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.11.2022 (Drs. 21-6008.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. Die zuständige Fachdienststelle des Bezirksamtes wird gebeten, in Abstimmung mit dem Verein InGa Großlohe e.V. zu prüfen, ob auf dem Grundstück im B-Plan und Bereich der Grünen Fuge, auf dem ausdrücklich für den interkulturellen Gemeinschaftsgarten ausgewiesenen Areal Nr.8, am westlichen Rand dieses Grundstücks, Baumersatzpflanzungen vorgenommen werden können.
2. Die zuständige Fachdienstelle des Bezirksamtes wird gebeten, den Verein InGa Großlohe e.V. fachlich zu unterstützen
3. Die zuständige Fachdienstelle wird gebeten, zu prüfen, ob die Bäume, die nicht an der Grunewaldstraße nachgepflanzt werden können, stattdessen in Großlohe nachgepflanzt werden dürfen.
4. Der Regionalausschuss bittet um eine zeitnahe Information über die Ergebnisse dieses Antrages.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1. und 2.:
Baumersatzpflanzungen sollen grundsätzlich im Umkreis der veranlassenden Maßnahme stattfinden, zumindest aber eingriffsbezogen, das heißt verlorene Straßenbäume werden durch Straßenbäume ersetzt. Im Moment besteht, diesem Grundsatz folgend, keine Notwendigkeit, eine Baumersatzpflanzung an einer zusätzlichen Stelle vorzunehmen. Für die derzeitigen Eingriffe sind Ersatzstandorte vorhanden. Das Bezirksamt hat jedoch die Möglichkeit, aus anderen Naturschutzmittel Obstbäume an der vorgeschlagenen Stelle zu pflanzen, allerdings reichen die bezirklichen Haushaltsmittel in der Unterhaltung bei weitem nichts aus, so dass für diese Bäume keine Unterhaltung durch das Bezirksamt erfolgen kann. Obstbäume erfordern eine fachliche Kenntnis, damit sie gedeihen. Dies müsste vom Verein dargestellt und dann auch übernommen werden.
Zu 3.:
Die Planung der Ersatzpflanzung in der Grunewaldstraße ist abgeschlossen und ein zusätzlicher Bedarf an einer weiteren Stelle nicht erforderlich.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme und Überweisung in den Regionalausschuss Rahlstedt gebeten.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n