Instandhaltung der Siele in der Treptower Straße Beschluss der Bezirksversammlung vom 08.09.2022 (Drs. 21-5677.1)
Letzte Beratung: 07.12.2022 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 7.10
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde werden gebeten zu prüfen:
Über die Ergebnisse ist der Regionalausschuss Rahlstedt zeitnah zu informieren.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Bei starken Regenfällen kann eine Abflussminderung der Trummen auch durch Oberflächenabflüsse und den damit verbundenen Stofftransport (Laub, Kehricht, Äste etc.) hervorgerufen werden. Die Stadtreinigung Hamburg entfernt diese Verunreinigungen auf den Trummen im Zuge ihrer Reinigungstätigkeiten. Werden bei der jährlichen Inspektion der Trummen oder anlassbezogen Verstopfungen oder Abflusshemmnisse innerhalb der Trumme festgestellt, werden diese durch HAMBURG WASSER entfernt. Eine regelhafte Verkürzung der Reinigungsintervalle der Trummen ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht möglich.
Zu 2.:
Die Trummen sind für ein Regenereignis wie das am 21.07.2022 und die angeschlossene Straßenfläche ausreichend dimensioniert.
Zu 3.:
Die Niederschlagsentwässerung kann nicht mit verhältnismäßigem Aufwand für eine Ableitung von Starkregen dimensioniert werden. Stattdessen müssen im Starkregenfall Überflutungsvolumina schadlos in der Fläche zurückgehalten werden. Mit der Umsetzung von Maßnahmen im Sinne der Regeninfrastrukturanpassung (z.B. offene Oberflächenentwässerung, Rückhalt, Versickerung) kann kritischen Oberflächenabflüssen und Überflutungen in vielen Fällen kosteneffizient vorgebeugt werden.
Zu 4.:
Es können grundsätzlich verschiedene Entlastungen für den Überflutungsschwerpunkt geschaffen werden. Durch Abkopplung von einzelnen Flächen innerhalb des Einzugsgebietes, oberhalb der Treptower Straße oder eine planmäßige Begrenzungen der Zuflüsse von diesen Flächen könnten Entlastungen geschaffen werden. In Betracht kämen auch Maßnahmen zur Begrenzung und Lenkung der oberflächlichen Abflüsse, so dass Ablagerungen wie Laub, Kehricht und Äste im Tiefpunkt der Treptower Straße minimiert werden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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