Instandhaltung der Fahrradwege an der Steilshooper Allee Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.12.2020 (Drs. 21-2497)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, die Radwege in den Nebenanlagen der Steilshooper Allee zwischen der Fabriciusstraße und der Haldesdorfer Straße (beidseitig) RESTRAgerecht herzustellen und Instand zu setzen.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:
Die Steilshooper Allee ist eine Hauptverkehrsstraße und liegt somit in der Zuständigkeit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM). Mit der Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen, auch an den Radverkehrsanlagen, wird der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) beauftragt. Die Zuständigkeit für Betriebs- und Unterhaltungsleistungen sowie Instandsetzungsarbeiten kleineren Umfangs liegt beim Bezirk Wandsbek, Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR).
Die BVM stimmt dem Petenten zu: Der Radweg zwischen der Steilshooper Straße und Haldesdorfer Straße befindet sich größtenteils in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die Oberfläche ist vielfach uneben und schadhaft. Die Befestigung wechselt mehrfach, oft durch die in den vergangenen Jahren durchgeführten Ausbesserungsarbeiten in den Wurzelbereichen der bestehenden Bäume.
Dennoch befindet sich der Radweg in einem verkehrssicheren Zustand, was durch die regelmäßigen Begehungen und Besichtigungen der Wegeaufsicht sichergestellt wird. Unmittelbar nach Feststellung von gravierenden Mängeln, die Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, werden umgehend Instandsetzungsarbeiten veranlasst. Bis zur Umsetzung erfolgt bei Erfordernis ein entsprechender Hinweis durch eine entsprechende Beschilderung.
Derzeit erfolgt im Rahmen der Aufstellung der Bauprogramme eine Prüfung durch den LSBG, ob eine Instandsetzung der Radwege in der Steilshooper Allee durchgeführt werden kann. Die Prüfung wird voraussichtlich nicht vor März 2021 abgeschlossen sein. Bestandteil dieser Prüfung ist ebenfalls die Klärung, ob mit einer Instandsetzung der Radverkehrsanlagen gleichzeitig ein Ausbau entsprechend der Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (RESTRA)- und damit eine Verbesserung der Situation möglich ist.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n