21-5508.1

Informationspflicht für die Fach- und die Regionalausschüsse der Bezirksversammlung nach § 19 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) sicherstellen Beschlussvorlage des Hauptausschusses

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 08.09.2022 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.1

Sachverhalt

 

Der Hauptausschuss hat die ursprüngliche Vorlage Drs. 21-5508 beraten. Mit Zustimmung der Antragstellerin wurde eine neuerliche Vorlage einvernehmlich formuliert und einstimmig beschlossen.

 

Geänderte Vorlage:

 

Mit der Drs. 21-5508 wird angenommen, die Verwaltung komme ihren Informationspflichten aus § 19 BezVG nicht hinreichend nach. Soweit dieser Antrag der CDU-Fraktion sich auf bestimmte Vorhaben bezieht, handelt es sich hierbei jedoch um Maßnahmen in der formalen Zuständigkeit der Landesebene.


 

In der Vergangenheit wurden tatsächlich auch die ersten Verschickungen den zuständigen Ausschüsse zur Verfügung gestellt. Seit 2017 wird der für Verkehr zuständige Ausschuss erst mit der Schlussverschickung befasst, um die Zeitabläufe verlässlicher zu gestalten und die Baustellenkoordination nicht zu beeinträchtigen. Dies war seinerzeit zwischen Verwaltung und Politik abgestimmt worden.


 

Die Fraktionen von SPD und Grünen schlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Ausschüsse nunmehr das folgende Verfahren vor.


 

 

 :

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, die erste Verschickung zeitnah dem zuständigen Ausschuss vorzulegen. Soweit eine Stellungnahme des Fachamtes MR zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegt, wovon regelhaft auszugehen ist, wird diese nachgereicht. Sowie die Schlussverschickung vorliegt, soll diese auch den jeweiligen Fachausschüssen vorgelegt werden. 
  2. Der zuständige Ausschuss stellt durch Überweisung in die jeweils betroffenen Regionalausschüsse deren Beteiligung sicher; hierbei ist durch Rücksprache zwischen Ausschussvorsitzenden, Fach- und Regionalsprechern der Fraktionen möglichst zeitnah abzuklären, ob und in welchem Umfang Referentenvorträge erforderlich sind.

 

 

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