20-2126.1

Informationspaket für Flüchtlinge in Wandsbeker Erstaufnahme-Einrichtungen Beschlussvorlage des Ausschusses für Soziales und Bildung

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

  • Einstimmiger Beschluss des Ausschusses für Soziales und Bildung bei Enthaltung der CDU-Fraktion vom 11.1.2016 über den interfraktionellen Antrag der Grünen-Fraktion sowie der liberalen Fraktionsgemeinschaft Drs.Nr. 20-2126

 

Nach wie vor bleibt Hamburg für Flüchtlinge aus verschiedenen Krisengebieten der Erde ein beliebter Anlaufpunkt. Täglich erreichten im September und Oktober fast 500 Menschen pro Tag die Hansestadt, ließen sich hier registrieren und bekamen ein erstes Dach über dem Kopf.

Auch in Wandsbek sind inzwischen mehrere Erstaufnahme-Einrichtungen entstanden, weitere sind in Vorbereitung oder Planung. Häufig fühlen sich die Flüchtlinge, sobald sie in einer Erstaufnahme untergekommen sind, etwas verloren. Zum einen kennen sie sich in der Umgebung und der fremden Kultur mit einer unbekannten Sprache kaum aus, zum anderen wissen sie nicht, wie es mit ihnen weitergeht und wann sie sich zum Beispiel aktiv selbst um eine Wohnung oder einen Job bemühen können. Aus der Bürgerschaftsdrucksache 21/2204 geht hervor, dass die Flüchtlinge in den Erstaufnahmen lediglich eine Hausordnung bekommen und in einem obligatorischen Gespräch über verfahrensrechtliche Schritte und wichtige Anlaufstellen informiert werden. Erst in der Folgeunterbringung gibt es dann schriftliche Informationen zu diesen Themen und weitergehende Broschüren.

Um das Ankommen in Hamburg und die Integration von Beginn an auf einen guten Weg zu bringen, macht es Sinn, die Flüchtlinge so früh wie möglich mit Informationen zu Sprache, Kultur und Umgebung zu versorgen. Broschüren sind hierbei eine praktische, verlässliche und jederzeit verfügbare Ergänzung zu mündlicher Information. Auch in den Erstaufnahme-Einrichtungen sollten diese daher bereits verteilt werden.

 

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten:

 

  1. Analog zu den in Folgeeinrichtungen verteilten Broschüren auch Infomaterialien für die Flüchtlinge in Erstaufnahme-Einrichtungen zu konzipieren und flächendeckend zu verteilen.

 

  1. Die Infomaterialien sollten dabei zusätzlich zu den derzeit in Folgeeinrichtungen ausgegebenen Informationen unter anderem folgende Elemente enthalten:

 

a) ein Infoblatt - jeweils in den gängigsten Sprachen der Geflüchteten - mit den wichtigsten nächsten Schritten und Verfahren, die die Flüchtlinge durchlaufen. (z.B. Unterschied zwischen Erst- und Folgeunterbringung, Verlauf eines Asylverfahrens, ab wann ist es möglich zu arbeiten etc.)

 

b) ein Infoblatt – ebenfalls in den gängigsten Sprachen der Geflüchteten und nicht nur auf Deutsch, wie derzeit üblich – mit einigen grundlegenden Informationen zu Gesetzen und Regeln des gesellschaftlichen Miteinanders in der Bundesrepublik. Hierbei ist beispielsweise zu betonen, dass Staat und Religion in der BRD klar getrennt sind und die Gesetze des Staates im Zweifel über religiösen Gesetzen stehen. Gleichzeitig könnte darauf hinweisen werden, dass in Deutschland ein Recht auf Gleichberechtigung und das Recht auf körperliche Unversehrtheit für Jeden und Jede gelten – unabhängig von Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Alter oder sexueller Orientierung.

 

c) Wichtige Notfall-Telefonnummern – auch für Frauen, die Gewalt erfahren.

 

d) eine Liste von Ärzten im jeweiligen Bezirk, welche die gängigsten Sprachen der Geflüchteten sprechen, und die Adresse des Kassenärztlichen Notdienstes sowie der Krankenhäuser im Bezirk.

 

e) ein Hinweis auf die Mütterberatung in afrikanischer und arabischer Sprache im Bezirksamt Wandsbek.

 

f) ein kleines Deutsch-Wörterbuch mit Bildern gängiger Gegenstände und Begriffe sowie der entsprechenden deutschen Bezeichnung und der Lautschrift dahinter.

 

g) Infos über spezielle kulturelle und soziale Angebote für Flüchtlinge in Hamburg, z.B. freier Eintritt in der Kunsthalle, die Initiative „Welcome-Dinner“ u.ä.

 

  1. Einen Referenten in den ASB zu entsenden, der die Planungen der Fachbehörde zur flächendeckenden Informationen der Flüchtlinge in den Erstaufnahme-Einrichtungen darstellt.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n