21-5062

Impfangebote für Kinder im Bezirk Wandsbek schaffen Beschluss der Bezirksversammlung vom 03.03.2022 (Drs. 21-4811.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.04.2022
11.04.2022
07.04.2022
Ö 14.23
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten zu prüfen, ob in städtischen oder privaten Impfzentren im Bezirk Wandsbek zeitnah zusätzlich Impfangebote speziell für Kinder (z.B. samstags) ermöglicht werden können.

Über die Ergebnisse möge im kommenden Ausschuss für Soziales berichtet werden.

 

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Ständige Impfkommission keine generelle Empfehlung für die COVID-19-Impfung bei 5- bis 11-jährigen Kindern ausgesprochen hat. Die Grundimmunisierung wird vielmehr für Kinder mit Vorerkrankungen empfohlen, bzw. bei Kindern, in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren Verlauf befinden. Bei 5- bis 11-jährigen Kindern ohne Vorerkrankungen kann bei individuellem Wunsch von Kindern und Eltern eine Impfung nach ärztlicher Aufklärung erfolgen. Inzwischen wird auch eine Auffrischungsimpfung für diese Altersgruppe empfohlen.

Die COVID-19-Impfung wird deshalb in den städtischen Impfstrukturen in der Regel ab dem Alter von 12 Jahren angeboten.

Eine Ausweitung des Angebotes für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren über das bestehende Angebot hinaus wird vor dem Hintergrund der besonderen medizinischen Erfordernisse an die Aufklärung nicht befürwortet.

Zudem haben die Erfahrungen in den anderen beiden Bezirken gezeigt, dass auch ein terminungebundenes Angebot kaum angenommen wurde. Im Allgemeinen ist die Nachfrage des Impfangebots für Kinder in der Altersgruppe von 5 bis 11 Jahren stark zurückgegangen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n