21-4210

Im 1. Quartal 2022 soll es endlich losgehen! Wie wird der "neue" Saseler Markt jedoch real aussehen? Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.09.2021 (Drs. 21-3797.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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08.12.2021
18.11.2021
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

1. Die Verwaltung Wandsbek, Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) und Straßenverkehrsbehörde des PK 35 mögen prüfen, inwieweit eine Verlängerung der verkehrsberuhigten Zone (Fahrbahn) der Kunaustraße auch außerhalb der Planungsgebiets-Grenzen

 

a) nach Einmündung aus der Stadtbahnstraße (westlich Post-Gebäude) zu verlängern bzw.

auf jeden Fall die Parkplatzausfahrt Kunaustraße zu inkludieren ist

 

und

 

b) vor der Kunaustraße 4a, denkmalgeschütztes Gebäude (Institution „Roter Hahn“ Leben

mit Behinderung und öffentlicher Treffpunkt) zu ermöglichen ist.

 

2. Das Bezirksamt wird gebeten, den Bauzeitplan und eine 3D-Animationen vom neuen Saseler

Markt zu veröffentlichen (Homepage des Bezirksamtes, Pressemitteilung etc.). Außerdem

soll mit einem Baustellenschild.

 

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt im Einvernehmen mit der

örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 37 wie folgt Stellung:

 

In verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen sind Fußgänger und Fahrzeugführer baulich und verkehrsrechtlich getrennt, Radfahrer und Kraftfahrzeuge (Kfz) werden auf der Fahrbahn und Fußgänger auf dem Gehweg geführt. Sie eignen sich für städtische Zentren mit hohem Fußgängeraufkommen, überwiegender Aufenthalts- bzw. Einkaufsfunktion und sichern dabei die Erreichbarkeit von Geschäften und Restaurants mit dem Kfz.

 

Durch die geringen Geschwindigkeiten verbessert sich die Verkehrssicherheit für Fußgänger, zumal sich meist zugleich eine Minderung des motorisierten Durchgangsverkehrs ergibt. Dies ist besonders in den oftmals schmalen Straßen von Innenstädten relevant, sowie wenn gastronomische Aufstellflächen vorhanden sind. Speziell bei historischem Straßenpflaster kann von einer Lärmentlastung der Anwohner ausgegangen werden. Im Allgemeinen erhöht sich die Aufenthaltsqualität der Verkehrsflächen für Fußgänger in dem Maße, in dem sich die Fahrgeschwindigkeit verringert. Als Netzelement für den Radverkehr ist sie auch für das Fahrradfahren geeignet.

 

Diese Punkte sieht die Straßenverkehrsbehörde des PK 35 aber nicht in den gewünschten Erweiterungen und stimmt diesem nicht zu.

 

Das  Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

Zu 1: Die Planungsgrenze in der Kunaustraße Nord war und ist der östliche Fahrbahnrand. Der Beginn des verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches wurde südlich der Zufahrten zum Parkplatz und zur Post im Kurvenbereich aufgrund der Torwirkung der beiden Gebäude gewählt, da dies den Übergang unterstreicht. Ein früheres Aufstellen des Verkehrszeichens „Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ würde leicht übersehen werden.

 

Planungsgrenze in der Kunaustraße Süd ist oberhalb der Längsparkstände auf der ALDI-Seite. Aufgrund der aufwendigen aneinander reihenden erforderlichen Umbauten (Längsparkstände, regelkonformer Ausbau der Fahrbahn für Schleppkurven der ALDI- und EDEKA-Zulieferer, Aldi-Zufahrt und aufgepflasterte Kreuzung Kunaustraße/ Redder) und der fehlenden baulichen Verbesserung gegenüber der jetzigen Tempo30-Zone wurde von einer Ausweitung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches in Richtung Süden abgesehen.

 

Auch handelt es sich um einen Schulanmarschweg zur Grundschule Redder, sodass sowohl die deutlichere optische Trennung Gehweg/Pflaster - Fahrbahn/Asphalt, als auch die Bügel gegen Falschparker bestehen bleiben sollten.

 

Die Straßenverkehrsbehörde PK35 und das Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Management des öffentlichen Raumes, sprechen sich gegen eine Verlängerung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches in der Kunaustraße Nord und Süd aus. Zum einen fehlt es in den beiden Straßenabschnitten an der benötigten Übereinstimmung mit der StVO-Begründung für verkehrsberuhigte Geschäftsbereich und zum anderen würden die erforderlichen baulichen Anpassungen nicht den gewünschten Erwartungen entsprechen.

 

Eine Erweiterung des Maßnahmenumfangs ist aktuell nicht ohne größere zeitliche Verzögerungen möglich, da eine Veränderung der Planungsgrenze eine erneute Abstimmung mit allen beteiligten erfordert. Die Vorbereitung der Maßnahme befindet sich in den letzten Zügen, eine weitere Verschiebung wird daher vom Bezirksamt Wandsbek nicht befürwortet.

 

Zu 2: Die Baumaßnahme ist in 3 Bauabschnitte eingeteilt, wofür entsprechende Bauphasenpläne erstellt wurden. Diese wird das Bezirksamt Wandsbek im Internet veröffentlichen.

 

Ein Bauschild ist ausgeschrieben und wird durch die Baufirma mit Baubeginn aufgestellt. Das Bauschild enthält auch die Bauzeit. Im Rahmen der Bauvorbereitung werden die Anlieger über den Baubeginn informiert und es erfolgt eine Pressemitteilung.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n