Illegales Parken auf dem Mittelstreifen in der Gründgensstraße am EKZ Steilshoop Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.04.2016 (Drs. 20-2566.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten, den Betreiber des Veranstaltungssaals darauf hinzuweisen, dass das Parken auf der Mittelinsel und den Gehwegen in der Gründgensstraße nicht gestattet ist, ihn zu bitten, dies auch regelhaft den Nutzern seiner Räume mitzuteilen sowie ihm zu empfehlen, sich mit dem Betreiber des EKZ über eine mögliche Nutzung des gegenüberliegenden Parkhauses durch seine Gäste zu verständigen.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung.
Zu den Stellplätzen heißt es in der Anlage 6 zum Genehmigungsbescheid vom 15.09.2005 für den Festsaal:
Das Bezirksamt hat am 20.04.2015 ein Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zu-stände eingeleitet. Aufgrund nicht eingehaltener Zusagen von Betreiberseite wurde das zwischenzeitlich abgeschlossene Verfahren im 4. Quartal 2015 wieder aufgenommen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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