20-2900

Illegales Parken auf dem Mittelstreifen in der Gründgensstraße am EKZ Steilshoop Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.04.2016 (Drs. 20-2566.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Verwaltung wird gebeten, den Betreiber des Veranstaltungssaals darauf hinzuweisen, dass das Parken auf der Mittelinsel und den Gehwegen in der Gründgensstraße nicht gestattet ist, ihn zu bitten, dies auch regelhaft den Nutzern seiner Räume mitzuteilen sowie ihm zu empfehlen, sich mit dem Betreiber des EKZ über eine mögliche Nutzung des gegenüberliegenden Parkhauses durch seine Gäste zu verständigen.

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung.

 

Zu den Stellplätzen heißt es in der Anlage 6 zum Genehmigungsbescheid vom 15.09.2005 für den Festsaal:

  • Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Flurstück 813 des Einkaufszentrums (CCS) im Schreyerring in der Parkpalette und der nördlichen Freifläche (Marktplatz) vorhanden und nachgewiesen. Sollte es bei Veranstaltungen bzgl. der Stellplätze zu Störungen der Nachbarschaft kommen, so ist dafür Sorge zu tragen, dass die gesamte Parkpalette als Kfz-Stellplätze für die Gäste zur Verfügung gestellt wird.
  • Die Gäste sind vom Veranstalter rechtzeitig auf die Lage der vorgegebenen Stellplatz-flächen hinzuweisen.

 

Das Bezirksamt hat am 20.04.2015 ein Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zu-stände eingeleitet. Aufgrund nicht eingehaltener Zusagen von Betreiberseite wurde das zwischenzeitlich abgeschlossene Verfahren im 4. Quartal 2015 wieder aufgenommen. 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n