Hummelsee schützen! Beschluss der Bezirksversammlung vom 19.08.2021 (Drs. 21-3289.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, wie der Zustand, der zur Unterschutzstellung
geführt hat, wiederhergestellt werden kann.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt wie folgt Stellung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der gesetzliche Biotopschutz nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bezieht sich als Momentaufnahme auf den aktuellen Zustand eines Biotops. Auch im Jahr 2020 wurde der Hummelsee im Rahmen der Hamburger Biotopkartierung als nach § 30 BNatSchG vollständig gesetzlich geschütztes, naturnahes stehendes Gewässer kartiert. Der Zustand, der zur Unterschutzstellung geführt hat, ist also weiterhin vorhanden.
Allerdings konnte in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten ein stetig wachsender Nutzungsdruck auf das Gewässer verzeichnet werden. Dieser Druck führt zu diversen Beeinträchtigungen, die sich auf den Zustand und die Funktionen des Biotops auswirken. Durch die Besucherinnen und Besucher sowie die freilaufenden Hunde findet eine stetige Eutrophierung des Gewässers und des – ebenfalls als gesetzlich geschützten Biotops erfassten – feuchten Weidengebüsches im südöstlichen Bereich des Sees statt. Neben der Eutrophierung finden durch Besucherinnen und Besucher auch unmittelbar Störungen der dort lebenden Arten wie Vögeln und besonders geschützten Amphibien statt.
Ein (ehemaliges) Uferschwalbenvorkommen ist der BUKEA dort nicht bekannt. Weiterhin sind Teile des Ufers laut Auskunft des Bezirksamtes Wandsbek durch die niederschlagsarmen Jahre trockengefallen, so dass diese nun leichter zugänglich für Hunde und Menschen sind.
Um zu eruieren, welche Maßnahmen hier vielversprechend sein könnten, um dem offensichtlichen Besucherdruck etwas entgegen zu setzen und das Biotop sowie die dort lebenden Tiere besser zu schützen, ist ein gemeinsamer Ortstermin mit der Naturschutzabteilung der BUKEA und dem Bezirksamt Wandsbek/Forst geplant.
Mit freundlichen Grüßen
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n