Hummelsbütteler Müllberg: Welche Flächen liegen in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Wandsbek? Kleine Anfrage vom 24.08.2026
Der Hummelsbütteler Müllberg war bereits Gegenstand mehrerer Schriftlicher Kleiner Anfragen in der Hamburgischen Bürgerschaft, zuletzt der Drucksache 23/4825. Zudem hat die Bezirksversammlung Wandsbek mit der Drucksache 22-3939 eine Stellungnahme der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) erhalten.
Aus der Antwort des Senats auf Frage 4 der Drucksache 23/4825 ergibt sich, dass die Zuständigkeit der BUKEA lediglich die eigentliche Deponiefläche umfasst. Dort heißt es:
„Für den außerhalb des Geländes der Deponie Hummelsbüttel gelegenen Teil in Hamburg ist das Bezirksamt Wandsbek zuständig.“
Weiter führt der Senat allerdings aus:
„Eine Übergabe der Fläche an das Bezirksamt Wandsbek steht aus. Erst nach Übergabe der Gesamtfläche wird das Bezirksamt mit einer Umsetzung beginnen können. Dieses umfasst auch die Flächen, die nicht Teil der Deponiefläche sind.“
Damit bleibt unklar, für welche Flächen das Bezirksamt bereits heute zuständig ist, welche Bedeutung die noch ausstehende Übergabe hat und welche Maßnahmen das Bezirksamt unabhängig davon bereits ergreifen kann.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 28.08.2026
Bezirksamt Wandsbek:
siehe Drs. 23/4825. Der erwähnte Gestaltungsplan liefert die Flächenangaben bereits. Für die Erstellung weiterer Pläne müssten externe Büros beauftragt werden.
Bezirksamt Wandsbek:
Ja
Falls nein, für welche Flächen besteht derzeit keine Zuständigkeit des Bezirksamtes und welche Stelle ist jeweils zuständig?
Bezirksamt Wandsbek:
Entfällt.
Bezirksamt Wandsbek:
siehe Drs. 23/4825
Bezirksamt Wandsbek:
Die Beschilderung wird sich nach der bereits bestehenden Beschilderung im umliegenden Bereich richten. Für die Zufahrt wird die Stellungnahme der Polizei eingeholt werden.
Welche Stelle ist jeweils für Planung, Finanzierung und Umsetzung zuständig?
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 4. Für die Planung, Finanzierung und Umsetzung wird die Abteilung Forst des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes zuständig sein.
Bezirksamt Wandsbek:
Dies ist abhängig von dem Übergabezeitpunkt der Fläche. Siehe auch Drs. 23/4825
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Drs. 23/4825
Bezirksamt Wandsbek:
Aus Sicht des Bezirksamtes handelt sich um einen unbefestigten Trampelpfad, an den geringe Anforderungen an die Verkehrssicherheit gestellt werden.
keine Anlage/n
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