Homeschooling in öffentlichen Unterkünften in den Herbst- und Wintermonaten Debattenantrag der CDU-Fraktion
Mit der Drucksache 21-1623.1 wurde die zuständige Fachbehörde am 22.06.2020 aufgefordert, die digitale Infrastruktur in den öffentlichen Flüchtlingsunterkünften zu prüfen und kurz- /mittelfristig die digitale Infrastruktur zu verbessern.
Die Bezirksversammlung Wandsbek hat bis heute keine Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde erhalten.
Nun steht die kalte Jahreszeit vor der Tür und das Lüftungskonzept der zuständigen Fachbehörde empfiehlt:
Wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften in allen schulischen Räumen, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Das gilt insbesondere in den Pausen, kann aber auch durch eine Unterbrechung des Unterrichts geschehen. Eine Kipplüftung ist nicht so wirkungsvoll wie eine umfassende Stoßlüftung. Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen daher für die Lüftung unter Aufsicht einer Lehrkraft geöffnet werden. Zuständig sind die Schulleitungen und das pädagogische Personal.
An einigen Schulen führt dieses Lüftungskonzept dazu, dass die Klassenräume in der kalten Jahreszeit auskühlen und daher ein regelmäßiger Unterricht möglicherweise nicht stattfinden kann.
Es wird daher überlegt, das Homeschooling wieder aufzunehmen. Hierzu empfiehlt die zuständige Fachbehörde:
Grundlage für den Distanzunterricht ist eine regelmäßige Kommunikation zwischen Lehrkraft und Schülerinnen und Schülern. Die entsprechende Kommunikation über Arbeitsaufträge soll in der Summe aller Schulfächer regelmäßig mehrmals in der Woche stattfinden. Bezogen auf die durchschnittliche Zahl der Schulstunden pro Woche kommunizieren die Fachlehrkräfte mindestens ein bis zwei Mal pro Woche in den zwei- oder dreistündigen Fächern bzw. zwei bis drei Mal pro Woche in den mehr als dreistündigen Fächern mit den Schülerinnen und Schülern, beispielsweise über Email, über die schulische Lernplattform, über Videokonferenzen oder über den regelmäßigen Austausch von Aufgabenblättern oder Arbeitsheften. Auf diese Weise soll jede einzelne Schülerin und jeder einzelne Schüler von jeder Fachlehrkraft pro Woche mindestens ein- bis zwei Mal kontaktiert werden. Darüber hinaus ist es notwendig, dass die Klassenlehrkraft oder eine andere Lehrkraft zusätzlich zur mehrmals pro Woche erfolgenden Kommunikation die Schülerin bzw. den Schüler mindestens einmal in jeder Woche auch direkt kontaktiert, um in einem persönlichen Gespräch das Lernen, den Lernfortschritt und die allgemeine Lernsituation gemeinsam zu erörtern (telefonisch, per Skype oder im persönlichen Gespräch).
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Bezirksversammlung fordert die Verwaltung und die zuständigen Fachbehörden auf:
keine Anlage/n