21-4824.1

Historisches Ortsbild in Rahlstedt erhalten - Prüfauftrag für die Erweiterung der Erhaltungsgebiete Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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03.03.2022
Sachverhalt

 

  • Einstimmiger Beschluss des Regionalausschusses Rahlstedt vom 23.2.22 zum geänderten Ursprungsantrag der Grünen- und SPD-Fraktion Drs,Nr. 21-4824

 

Rahlstedt ist ein lebenswerter Stadtteil mit historischen Strukturen und einer einladenden Wohngegend. Insbesondere Alt-Rahlstedt ist durch Jugendstil- und Gründerzeitvillen geprägt. Die Häuser sind individuell ausgestaltet und fügen sich dennoch zu einem unverkennbaren Ortsbild zusammen. Dieses Ortsbild möchten wir als rot-grüne Koalition erhalten und schützen.

Dafür haben wir in der Bezirksversammlung Wandsbek im Jahr 2019 in einem ersten Schritt die beiden Erhaltungsgebiete „Historische Villenlage“ und „Historischer Ortskern“ geschaffen.

Geschützt sind Gebiete rund um die Amtsstraße, Brockdorffstraße, Buchwaldstraße, Pfarrstraße und Rahlstedter Straße.

 

Auch im Bebauungsplan Rahlstedt 127 (Teile von Alt- und Neu-Rahlstedt sowie Oldenfelde) wurden bereits 2010 weitläufige Erhaltungsgebiete geschaffen, ebenso wie zuvor in den Bebauungsplänen Rahlstedt 86 (Doberaner Weg/Grubesallee/Boytinstraße, 2006), Rahlstedt 100 (alter Ortskern Meiendorf, 2004), Rahlstedt 115 (Rahlstedter Dorfplatz, 2006).

 

Wie auch überall sonst in Hamburg wird in Rahlstedt viel neu gebaut und auch an bestehende Gebäude angebaut. Um moderne Neubauten in das bestehende Ortsbild zu integrieren und historische Gebäude ortsbildgerecht zu sanieren, wurde ein Gestaltungsleitfaden (https://www.hamburg.de/wandsbek/gutachten-ideen/14335118/gestaltungsleitfaden-erhaltungsgebiete-rahlstedt-1-und-2/) entwickelt.

Dieser Gestaltungsleitfaden gibt Ideen zur Gestaltung von Fassaden, Balkonen, Fenstern, Garagen und Vorgärten, um das unverwechselbare Ortsbild zu erhalten. 

In der Zwischenzeit konnten so bereits viele historische Gebäude vor dem Abriss geschützt werden.

Immer wieder kommt es jedoch zu Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich eine Ausdehnung des Schutzgebietes über diese Straßenzüge hinaus wünschen. Es gibt in Rahlstedt noch deutlich mehr historische Bausubstanz, als in den Erhaltensgebieten ausgewiesen ist und welche langsam verschwindet. Auch in Straßen wie dem Pidder-Lüng-Weg, dem Weddinger Weg, der Rahlstedter Bahnhofstraße und in der Bruhnsallee gibt es schützenswerte Gebäudeensembles.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksverwaltung wird gebeten:

  1. allen Haushalten in den Erhaltungsgebieten „Historische Villenlage“ und „Historischer Ortskern“ ein Exemplar der Broschüre „Gestaltungsleitfaden für die Erhaltungsgebiete Rahlstedt I und II zuzusenden bzw. einzuwerfen.
  2. Die Verwaltung wird gebeten, die Kriterien für den Bereich der Städtebauliche Erhaltungsverordnung im zuständigen Regionalausschuss vorzustellen. Im Referentenvortrag soll expliziert darauf eingegangen werden, warum die Straße Remstedtsstraße nord/östlicher Bereich, Parchimer Straße 3, 13, 15, 17, 6 und 10,               Mittlerer Teil der Amtsstraße zwischen Mecklenburger Straße und Rahlstedter Straße, Pidder-Lüng-Weg, Weddinger Weg, Rahlstedter Bahnhofstraße und Bruhnsallee nicht Bestandteil der Städtebauliche Erhaltungsverordnung sind.

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n