21-5291

Historisches Gebäude und Restaurant "Zum Eichtalpark" erhalten Beschluss der Bezirksversammlung vom 03.03.2022 (Drs. 21-4889)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

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21.06.2022
09.06.2022
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

  1. Die Bezirksversammlung spricht sich dafür aus, dass das Gebäude des Restaurants „Zum Eichtalpark“ kurzfristig und umfassend saniert und langfristig für eine öffentliche Nutzung mit Gastronomiebetrieb gesichert wird.
  2. Der Landesbetrieb Grundvermögen und Immobilienmanagement (LIG) wird gebeten, für die Instandsetzung des Gebäudes des Restaurants „Zum Eichtalpark“ kurzfristig ein Sanierungskonzept zu entwickeln und den zuständigen Regionalausschuss über die weiteren Maßnahmen zu informieren.
  3. Der Landesbetrieb Grundvermögen und Immobilienmanagement (LIG) wird gebeten zu prüfen ob im Rahmen der Sanierung die Möglichkeit der Einrichtung einer öffentlichen Toilettenanlage möglich ist.

 

 

Zu der Beschlussempfehlung nimmt die Finanzbehörde unter Beteiligung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) wie folgt Stellung:

 

Für den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) ist es ein zentrales Anliegen die Funktionalität des Gebäudes als Gastronomiebetrieb auch über die bisherige Festlaufzeit bis zum Jahr 2025 hinaus weiterzuführen.

Bei dem  Gebäude des Restaurants handelt es sich um ein Massivhaus mit Fachwerkelementen aus dem Jahr 1880.

Als Folge eines Autounfalls wurde die Außenfassade des Gebäudes beschädigt. Im Rahmen der Schadensaufnahme wurden erhebliche Mängel im Dachstuhl festgestellt. Die Ursachen waren u.a. ehemaliger Holzbockbefall und Eindringung von Feuchtigkeit. Die Standsicherheit des Gebäudes ist aufgrund der maroden Dachkonstruktion massiv gefährdet und wird durch ein Holzgerüst temporär gewährleistet. Dieser betroffene Bereich ist zurzeit gesperrt.

 

Zur Sanierung der maroden Dach- und Fassadenteile wurde ein Maßnahmenpaket erstellt. Eine entsprechende Entwurfsplanung sowie eine Kostenberechnung für die anstehenden Maßnahmen liegen vor. Der Bauantrag ist bereits eingereicht.

Aktuell befindet sich die Projektplanung in der LPH 4 (Genehmigungsplanung).

 

Die geplanten Maßnahmen sollen u.a. umfassen:

 

                     Behebung des Unfallschadens,

                     Instandsetzung des Dachstuhls und des Fachwerks am Nordteil des Gebäudes,

                     Erneuerung der Holzverkleidung am Südteil des Gebäudes,

                     Ertüchtigung des Brandschutzes im Treppenhaus,

                     energetische Ertüchtigung der Sanierungsbereiche (Dämmung).

 

Vor Beginn dieser Maßnahmen ist eine erneute Prüfung der Standsicherheit des Objektes zwingend notwendig, da im Zuge der laufenden Überwachung der Sicherungsmaßnahmen Veränderungen in der Gebäudestruktur festgestellt wurden.

 

Der Zeitrahmen für die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen wird je nach Verfügbarkeit der erforderlichen Ressourcen/Kapazität und den vorherrschenden Witterungsverhältnissen auf 13-15 Monaten geschätzt.

 

Am 27. April 2022 wurden durch das Bezirksamt Wandsbek eine investive Ermächtigung i.H. v. 400.000€ aus dem Quartiersfonds der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) und Finanzbehörde beantragt.

 

Hinsichtlich einer Nutzung von Teilflächen des Objektes zum Zwecke einer öffentlichen WC-Anlage ergeben sich folgende Bedenken: Diese Entscheidung würde zu einer vollständigen Umplanung der ursprünglichen angedachten Maßnahmen führen, so dass der aktuelle Bauzeitenplan aufgrund der Umplanung nicht mehr einzuhalten wäre. Weiterhin würde die Integration einer WC-Anlage zu einer Verkleinerung des Gastraums führen.

Bedarfe für öffentliche Toilettenanlagen werden von der BUKEA mit Bezirksamt, Bezirkspolitik und Stadtreinigung Hamburg (SRH) abgestimmt. Die der BUKEA für Baumaßnahmen, den Betrieb und die Unterhaltung öffentlicher Toiletten durch die SRH zur Verfügung stehenden Haushaltsermächtigungen sind begrenzt. Es wird daher stets nur eine begrenzte Anzahl von Vorhaben umsetzbar sein, sodass bestehende Bedarfe insgesamt zu priorisieren und auf Umsetzbarkeit zu überprüfen sein werden.

Der BUKEA lag bislang weder eine Bedarfsmeldung seitens des Bezirksamtes noch eine Beschwerdesituation für den Eichtalpark vor. Darüber hinaus sind die im aktuellen Haushalt und der mittelfristigen Finanzplanung der BUKEA zur Verfügung stehenden Mittel vollständig gebunden, so dass eine (anteilige) Finanzierung der Sanierungsmaßnahme zur Einrichtung einer öffentlichen Toilette seitens der BUKEA nicht zugesagt werden kann.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n