21-4293.1

Historischer Friedhof Wandsbek Beschlussvorlage des Ausschusses für Haushalt und Kultur

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
16.12.2021
Sachverhalt

 

-          Ursprünglicher Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 21-4293) im Ausschuss für Haushalt und Kultur am 07.12.2021

-          Einstimmig geändert beschlossen

 

Der historische Friedhof Wandsbek liegt im Bereich der Christuskirche und wurde von 1623 bis 1850 genutzt. Neben dem architektonisch bedeutsamen Schimmelmann-Mausoleum befinden sich dort u. a. das Grab des Dichters Matthias Claudius und weiterer Wandsbeker Persönlichkeiten. Für Matthias Claudius wurde außerdem dort ein Denkmal errichtet. Daher ist der Friedhof von hohem kulturhistorischem Wert und zieht interessierte Besucher aus der näheren und weiteren Umgebung an. Zudem bietet er der Bevölkerung eine hohe Verweilqualität. Beeinträchtigt wird die Verweilqualität durch wildes Urinieren, Zelten und Substanzmissbrauch, insbesondere im direkten Bereich des Schimmelmann-Mausoleums. Die Wege bedürfen wegen ihres schlechten Zustands (Stolperfallen) einer Sanierung.

Das Gelände betrifft mehrere Flurstücke. Besitzer sind die Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde und die FHH (Bezirksamt Wandsbek). In der bisherigen Praxis wurde durch das Bezirksamt der Rasen gemäht, während die Kirchengemeinde auf eigene Kosten eine Gartenbaufirma für die Pflege von Grabstellen, Beeten, Büschen und Bäumen beauftragte.

Um eine gute Pflege zu gewährleisten, stellte die Christus-Kirchengemeinde Wandsbek im April 2021 einen Sondermittelantrag. Darin beantragte sie die Übernahme eines großen Teils der Kosten für Jahresgartenpflege aus Sondermitteln. Dieser wurde wegen diverser Unklarheiten - trotz größtenteils inhaltlicher Zustimmung - im Ausschuss für Haushalt und Kultur negativ beschieden.

In der Tat ist ein akkurater Zustand des Friedhofs von großem öffentlichem Interesse.

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung folgendes beschließen:

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

  1. Das Bezirksamt wird gebeten, sich mit dem Denkmalschutzamt in Verbindung zu setzen, um zu besprechen, ob und welche Fördermöglichkeiten es für die Pflege des denkmalgeschützten Friedhofs gibt. Hierbei sind auch Empfehlungen des Denkmalschutzamtes zu Fördermöglichkeiten weiterer Institutionen einzuholen.

Die Ergebnisse sind mit der Kirchengemeinde zu erörtern.

  1. Sofern sich keine hinreichenden Fördermöglichkeiten aus Punkt 1 ergeben, wird die Verwaltung gebeten in Abstimmung mit der Kirchengemeinde zu klären ob und wenn ja welche Unterstützung der Kirchengemeinde durch den Bezirk zukünftig weiterhin sinnvoll und möglich wäre.
  2. Über die Ergebnisse möge das Bezirksamt im Ausschuss für Haushalt und Kultur berichten.

 

Anhänge

keine Anlage/n