Historische Darstellung des Wandsbeker Bahnhofs Beschluss der Bezirksversammlung vom 03.02.2022 (Drs. 21-4652.1) Hier: Ergänzende Stellungnhame des Bezirksamtes Wandsbek
Letzte Beratung: 18.09.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.38
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung möge sich bei der S-Bahn Hamburg/ DB dafür einsetzen, dass in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Wandsbek und der Geschichtswerkstatt Wandsbek die neue Haltestelle Bovestraße die Historie des ehemaligen Bahnhofs Wandsbek und seine Bedeutung für die Entwicklung Wandsbeks und Marienthals durch gestalterische und historische (Bild-) Elemente, z.B. an Wänden und Durchgängen, dargestellt wird.
Ursprüngliche Mitteilung aus Drs. 21-4973:
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) auf Grundlage von Informationen der DB Netz AG:
Dem Wunsch der Bezirksversammlung, die Historie des ehemaligen Bahnhofs Wandsbek an der neuen Station Bovestraße zu integrieren, wurde seitens der BVM nachgegangen. Grundsätzlich ist eine Gestaltung der fertigen Oberflächen unterhalb der neuen Eisenbahnüberführung Bovestraße möglich.
Da allerdings bereits ein Planfeststellungsbeschluss im Bereich der Bovestraße vorliegt, ist eine Gestaltung nur unter der Voraussetzung möglich, dass die Ausgestaltung die geplante Ausführung nicht beeinflusst. Die DB Netz AG wird für die Kommunikation bzw. Koordinierung der genauen Umsetzung der Gestaltung auf die lokalen Akteur:innen zugehen. Die eigentliche Umsetzung der Gestaltung wird beim Bürgerverein Wandsbek und der Geschichtswerkstatt Wandsbek gesehen. Darüber hinaus sollten aufgrund der Erfahrung der Gestaltung der Lärmschutzwände die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) sowie das Bezirksamt Wandsbek mit eingebunden werden.
Ergänzende Stellungnahme des Bezirksamtes Wandsbek:
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Die DB InfraGO AG ist die zuständige Stelle für
Der Ausbau der S4-Strecke inkl. Haltestellen wird von der DB und den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein finanziert. Aus Sicht des Bezirksamtes obliegt es der zuständigen Fachbehörde BVM, die Interessen des Landes, hier die ortsbezogene Innengestaltung der Haltestellen zu vertreten und bei Erfordernis zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten zu eruieren.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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