20-2491

Hinweisschilder zur Sportanlage Scharbeutzer Straße ungenügend Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.02.2016 (Drs. 20-2380.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten:

  1. Eine angemessene und ausreichende Beschilderung vorzunehmen, um ein Auffinden der Sportanlage aus allen Fahrtrichtungen sicher zu stellen.
  2. Die Verwaltung möge prüfen, welche Schilder geeignet und aus verkehrsrechtlicher Sicht zulässig sind und diese ergänzend schnellstmöglich aufstellen.

 

 

Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde hat den Beschluss geprüft und beantwortet ihn wie folgt:

 

Besucher der Sportanlage können sich zunächst anhand des Straßennamens (Scharbeutzer Straße) relativ einfach orientieren. Etwas schwieriger gestaltet sich dann die Anfahrt von der Scharbeutzer Straße. Hier waren bereits seit vielen Jahren am Lichtmast Nr. 6 (gegenüber Heestweg) Pfeilwegweiser (Zeichen 432 StVO) vorhanden, die mittels Zielangabe „Sportanlage“ auf die Anfahrt zur Sportanlage hinwiesen (siehe beigefügten Auszug aus Google StreetView aus dem Jahr 2008).

 

Diese Wegweiser sollten auch nach der Grundinstandsetzung der Scharbeutzer Straße erhalten bleiben (siehe Auszug aus Zeichnungsnummer 12/0854-04-02 der Kenntnisnahmeverschickung zur Grundinstandsetzung der Scharbeutzer Straße vom 24.05.2013) sodass auch künftig eine Ausschilderung der Anfahrt zur Sportanlage Scharbeutzer Straße gewährleistet wäre.

 

Ob vorgenannte Wegweisung vorhanden ist oder im Zuge der Grundinstandsetzung entfernt wurde, ist hier nicht bekannt. Sollten die Verkehrszeichen nicht mehr vorhanden sein, wird um entsprechende Mitteilung gebeten. Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde würde dem Bezirksamt dann die erforderlichen VZ-Entwürfe für die Erneuerung der Schilder zukommen lassen.

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

Auszug aus Google StreetView

Auszug aus Zeichnungsnummer 12/0854-04-02