21-9021

Hexenwäldchen in Tonndorf: Errichtung einer Waldkindertagesstätte und eines naturnahen Kinderspielplatzes ermöglichen! Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.04.2024 (Drs. 21-8748.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.05.2024
Ö 15.22
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen zu beauftragen, für die o.g. Fläche ein Konzeptausschreibungsverfahren für eine Waldkindertagesstätte und einen naturnahen Kinderspielplatz vorzunehmen. Die vorhandene Vegetation soll möglichst geschont und zusätzlich eine ökologische Aufwertung der Fläche angestrebt werden. Der Spielplatz ist für eine öffentliche Nutzung zugänglich zu machen.

Die zuständigen Stellen im Bezirksamt Wandsbek und der Regionalausschuss Kerngebiet sowie der Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek, sind vor Veröffentlichung der Konzeptausschreibung am Verfahren zu beteiligen und über das Ergebnis des Verfahrens zu informieren.

2. Im Hexenwäldchen kurzfristig sämtliche Gefahrenpotenziale zu beseitigen, den Zaun abzubauen und die Gemeinbedarfsfläche erneut bis zur Umsetzung der o.g. Maßnahmen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

3. Die Verwaltung wird im Rahmen des Konzeptausschreibungsverfahrens außerdem gebeten zu prüfen, ob auf dem genannten Grundstück, auf einem kleinen Teil der Fläche, für Grünpatenschaften zur Verfügung gestellt werden kann.

 

 

Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) begrüßt die beabsichtigte Vergabe des Grundstücks gemäß planrechtlicher Ausweisung.

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Sozialbehörde sowie die Finanzbehörde die Fragen wie folgt:

 

Zu 1. und 3.:

Die Sozialbehörde betrachtet die aktuelle Versorgungsituation mit Kita-Plätzen im Quartier als ausgeglichen und sieht deswegen keine Notwendigkeit, in nächster Zeit ein Interessensbekundungsverfahren für eine Kita durchführen zu lassen. Die Sozialbehörde hält ausdrücklich an der planungsrechtlichen Ausweisung der Fläche als Kindertagesheim fest, hat jedoch keine Bedenken, auf die o. g. Ausweisung temporär zu verzichten, damit das Bezirksamt auf dem Grundstück einen naturnahen Kinderspielplatz sowie eine kleine Fläche für Grünpatenschaften einrichten kann. In diesem Fall würde sich dort auch ein Spielhaus anbieten, das im Falle des späteren Bedarfes an zusätzlichen Kita-Plätzen idealerweise in eine Kita umgewandelt werden könnte.

Die Abstimmungen zwischen dem Bezirksamt und der Sozialbehörde werden noch in diesem Jahr fortgeführt werden, um die optimale Nutzung des in Rede stehenden Grundstückes gewährleisten zu können.

 

Zu 2.:

Die Verkehrssicherheit der Fläche kann einmalig durch den LIG hergestellt werden. Die Zeitschiene hierfür richtet sich maßgeblich nach Art und Umfang der verkehrssichernden Maßnahmen. Die Entfernung des Bauzaunes, um die Fläche für den Gemeinbedarf öffentlich zugänglich zu machen, erfordert eine Überweisung der Fläche aus dem Allgemeinen Grundvermögen des LIG in das Verwaltungsvermögen und die Verantwortung der fachlich zuständigen Verwaltungseinheit. Mit Abschluss der Überweisung geht auch die Unterhaltungsverpflichtung an die aufnehmende Verwaltungseinheit über.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Ergänzend zur Stellungnahme der Finanzbehörde teilt das Bezirksamt Wandsbek folgendes mit: An dieser Stelle wird momentan kein Bedarf für einen Naturspielplatz gesehen. Darüber hinaus hat das Bezirksamt keine finanziellen Möglichkeiten das Grundstück vom LIG zu erwerben und zu übernehmen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n