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Heizkostenzuschüsse zum Wohngeld im Bezirk Wandsbek Auskunftsersuchen vom 10.02.2022

Antwort zu Anfragen

Letzte Beratung: 11.04.2022 Ausschuss für Soziales Ö 8.2

Sachverhalt

 

Aufgrund der enorm gestiegenen Preise für Strom, Öl und Gas, plante die Bundesregierung jedem Empfänger von Wohngeld einmalig 135,00 Euro Zulage zu den Heizkosten, bei Zwei- Personen-Haushalten € 175,00 und für jeden weiteren Mitbewohner € 35,00 zu zahlen. Die Verbraucherzentralen forderten zusätzlich, dass Strom- und Gassperren für private Haushalte mit geringen Einkommen bis Ende April ausgesetzt werden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) antwortet unter Betei-ligung von Stromnetz Hamburg (SNH), Gasnetz Hamburg (GNH), der Vattenfall Europe Sales GmbH, der E.ON Energie Deutschland GmbH und der Hamburger Energiewerke GmbH (HEnW) sowie der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wie folgt:                                   16.03.2022

 

  1. Wieviele Haushalte im Bezirk Wandsbek profitieren von dem einmaligen Zuschuss bzw. werden von dem Zuschuss profitieren?

 

Gemäß der Formulierungshilfe für den Entwurf eines Heizkostenzuschussgesetzes haben u. a. Personen Anspruch auf einen einmaligen Heizkostenzuschuss, denen Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz bewilligt wurde und bei denen mindestens ein Monat des Bewilligungszeit-raums in der Zeit vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. März 2022 liegt.

Im Bezirk Wandsbek werden mindestens 2034 Haushalte von einem einmaligen Zuschuss profitieren.

Quelle: BSW, Auswertung aus dem Fachverfahren DAWIT mit Stand v. 31.01.2022. Diese Zahl beruht auf einer Stichtagsbetrachtung zum 31.01.2022.

 

 

  1. Wurden im Bezirk Wandsbek Strom- und Gassperren aufgrund nicht bezahlter Rechnungen durchgeführt?

Wenn ja, bei wie vielen Haushalten im Bezirk Wandsbek wurden in 2021 Strom- und Gassperren veranlasst?

 

Die Zahl der Stromsperrungen können im System von SNH nicht nach Bezirken gefiltert wer-den. In Hamburg wurden durch den Netzbetreiber im Jahr 2021 6.821 Anschlusssperrungen für Stromanschlüsse (SLP-Anschlüsse) umgesetzt.

 

Im System von GNH können ca. 20-30 Sperren im Bezirk Wandsbek in 2021 identifiziert wer-den. Da Sperrungen im System nicht nach Bezirken gefiltert werden können, kann lediglich diese Größenordnung angegeben werden. In Hamburg wurden durch den Netzbetreiber im Jahr 2021 138 Anschlusssperrungen für Gasanschsse umgesetzt.

 

 

  1. Ist die Zahl der Haushalte mit Zahlungsrückständen für Energierechnungen seit 2020 gestiegen?

Wenn ja, bei wieviel Haushalten wurden Zahlungsrückstände verzeichnet? Vergleich 2019/ 2020

 

Die Belieferung von Haushalten mit Strom und Gas bieten in Hamburg zahlreiche Unterneh-men an, deren geschäftliche Daten der BUKEA nicht zugänglich sind. Somit beschränkt sich die Beantwortung auf die für Hamburg als Grundversorger festgestellten Unternehmen Vattenfall Europe Sales GmbH (Strom) und E.ON Energie Deutschland GmbH (Gas) sowie das städtische Unternehmen HEnW:

 

Die Vattenfall Europe Sales GmbH kann zur Anzahl der Haushalte mit Zahlungsrückständen keine Angaben machen, da diese Informationen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darstel-len. Unabhängig davon müsste das Unternehmen als international aufgestellter Energiever-sorger beim Detaillierungsgrad des Reportings Kosten und Nutzen ins Verhältnis stellen. Die Unterteilung nach Bezirken innerhalb einer Stadt ist derzeit kein Bestandteil der Datenerhe-bung.

 

Auch die E.ON Energie Deutschland GmbH äert sich in diesem Zusammenhang grundsätz-lich nicht zu konkreten regionalen Zahlen. Der Grundversorger teilt gleichwohl mit, dass die Anzahl der Kund:innen mit Zahlungsrückständen im Bezirk Wandsbek in den vergangenen beiden Jahren nahezu unverändert geblieben sei. Die E.ON Energie Deutschland GmbH verweist zudem auf das unternehmenseigene Zahlhilfeprogramm, in welchem Kund:innen gemeinsam mit Arbeitsagenturen, Schuldnerberatungen und Sozialämtern in finanziellen Notlagen beraten werden und nach Lösungen gesucht wird; hierzu gehörten etwa die Vereinbarung von Ratenplänen.

 

Laut Auskunft der HEnW kann die Frage nicht vollumfänglich beantwortet werden. Für den Endkund:innenbereich (Gas und Strom) der HEnW ist seit 2020 kein signifikanter Anstieg bei Mahn- und Inkassoverfahren festzustellen.

 

 

  1. Ist geplant, Strom- und Gassperren bei Zahlungsrückständen für private Haushalte mit geringen Einkommen auszusetzen?

Wenn nein, warum nicht?

 

Haushaltskund:innen haben mit den städtischen Verteilungsnetzbetreibern SNH und GNH bezüglich der Stromlieferung bzw. Gaslieferung keine unmittelbare Vertragsbeziehung. Die Haushaltskundin bzw. der Haushaltskunde schließt einen Liefervertrag mit dem Lieferanten seiner Wahl ab. Sollte die Haushaltskundin bzw. der Haushaltskunde seine Rechnung nicht begleichen, kommt es zu einem Zahlungsrückstand bei dem jeweiligen Lieferanten. Dieser wiederum entscheidet anhand seiner eigenen internen Regeln und im Rahmen gesetzlicher Vorgaben, ab wann und wie er die Kundin/den Kunden mahnt. Bleibt die Mahnung erfolglos, entscheidet der Lieferant darüber, ob er die Stromversorgung bzw. Gasversorgung der Kundin/des Kunden unterbrechen lassen möchte, um anwachsende Zahlungsrückstände zu vermeiden. Die als Sperrung bekannte Unterbrechung der Versorgung beauftragt der Lieferant beim Verteilungsnetzbetreiber. Gemäß Vorgaben der Bundesnetzagentur muss SNH bzw. GNH diesen Auftrag innerhalb einer Frist von sechs Tagen umsetzen. Grundsätzlich besteht für den Verteilungsnetzbetreiber kein Wahlrecht, einen solchen Auftrag zur Unterbrechung der Stromversorgung abzulehnen. Auch in außergewöhnlichen Krisen- bzw. Pandemiesituationen verbleibt die Entscheidungshoheit für eine Härtefallregelung beim Strom- bzw. Gaslieferanten und nicht beim Netzbetreiber.

 

Den Netzbetreibern SNH und GNH liegen aktuell keine Informationen vor, dass die Strom- bzw. Gaslieferanten den Sperrprozess für private Haushalte mit geringem Einkommen aussetzen wollen. Die Vattenfall Europe Sales GmbH verweist darauf, dass sich für die Belieferung von Stromkund:innen sowohl in der Grundversorgung als auch im Sonderkundensegment zahlreiche Änderungen in den Regelungsbereichen des Energiewirtschaftsgesetztes, der Stromgrundversorgungsverordnung sowie den Regelungen zu den fairen Verbraucherverträgen ergeben haben, die vor allem dem Verbraucherschutz dienten. Diese Regelungen betreffen auch die sogenannten Sperrprozesse, die von der Vattenfall Europe Sales GmbH gemäß der rechtlichen Vorgaben angewendet werden.

 

 

  1. In welcher Höhe werden die Leistungen für Heizkostenzuschläge für den Bezirk Wandsbek erwartet? Wie sieht der Vergleich mit den Heizkostenzuschlägen im Bezirk Wandsbek im Vergleich mit den anderen Hamburger Bezirken aus?

 

Leistungen für das Heizkostenzuschussgesetz 2022 werden für den Bezirk Wandsbek anteilig auf 0,48 Mio. Euro geschätzt. 

Eine Auswertung der Empfängergruppen und damit auch ein Vergleich auf Ebene der Bezirke ist nicht möglich.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
07.04.2022
Ö 15.8
Anhänge

keine Anlage/n         

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