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Heimgartensiedlung: Parkplätze in der Straße Bültenkoppel erhalten! Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 15.01.2025 Regionalausschuss Alstertal Ö 5.3

Sachverhalt

 

Vor mehr als 90 Jahren entstand die Heimgarten-Siedlung auf den Feldern des Hennebergschen Gutes im damals noch zu Stormarn gehörenden Poppenbüttel.

Die Erschließung erfolgte über schmale Straßen, die zwischenzeitlich alle asphaltiert sind.

Eine wichtige Ost-West-Verbindung für diese Siedlung ist die Straße ltenkoppel.

Im Norden dieser Straße gibt es einen durchgehenden befestigten rgersteig.

Im Süden wechselt sich ein Graben mit befestigten Flächen ab. Diese Flächen sind mit einem weißen Streifen von der Fahrbahn getrennt und werden seit Jahrzehnten als Parkplätze genutzt. Umso überraschter sind die Anlieger der Bültenkoppel sowie der SC Poppenbüttel darüber, dass erstmals in der Geschichte der Straße am 11.12.2024 Strafmandate für falsches Parken ausgestellt wurden.

Die aktuelle Verkehrsregelung (Parkverbot auf der linken Seite aus Richtung Sportplatz) in der Bültenkoppel wurde offenbar eingeführt, um eine gemeldete Gefahrensituation zu entschärfen, bei der Fahrzeuge über den Gehweg ausweichen mussten. In Zusammenarbeit mit MR und dem PK 35 wurde entschieden, Strafmandate für das Parken auf dem Sandstreifen neben der Fahrbahn auszustellen. Diese Maßnahme sollte das Problem lösen, hat jedoch neue, erheblich größere Gefahren geschaffen und führt zu sozialen Beeinträchtigungen für die Anwohner.

 

1. Gefahrensteigerung durch das Entfernen parkender Fahrzeuge:

 - Vor der Maßnahme nutzten durchfahrende Fahrzeuge den Sandstreifen und dort geparkte PWK, um entgegenkommendem Verkehr auszuweichen. Nun passieren sie diesen Bereich bei unveränderter Geschwindigkeit, da die Fläche geräumt ist. Dabei kommen sie den Gartenpforten und damit den Eingangsbereichen der Grundstücke der Anwohner gefährlich nahe.

 - Die ursprüngliche Gefahr, dass Fahrzeuge über den Gehweg ausweichen, wurde durch die Maßnahme nicht behoben. Insbesondere Fahrzeuge aus Richtung Sportplatz nutzen weiterhin den Gehweg, wenn entgegenkommende Fahrzeuge nicht vorher ausweichen und die Fahrbahn zu eng erscheint.

 

2. Soziale Einschränkungen:

 - Durch das generelle Parkverbot auf dem Sandstreifen entlang der ltenkoppel sind ältere Anwohner und Besucher stark benachteiligt. Der weite Fußweg vonglichen Parkplätzen in Nebenstraßen ist insbesondere r mobilitätseingeschränkte Menschen unzumutbar.

 - Die soziale Teilhabe der älteren Generation wird durch diese Regelung erheblich eingeschränkt.

 

3. Widersprüche in der Begründung der Maßnahme:

 - Die Fläche, die seit Jahrzehnten als Parkbereich genutzt wurde, soll laut Argumentation für den Wasserablauf benötigt werden. Diese Annahme erscheint unzutreffend, da das natürliche Gefälle der Straße das Wasser Richtung befestigtem Kantstein und in die Abwassersiele leitet.

 

Fazit:

Die Maßnahme löst das ursprüngliche Problem des Ausweichens über den Gehweg nicht und schafft ein neues, erheblich größeres Risiko:

- Fahrzeuge durchfahren die Bültenkoppel schneller und mit geringerem Abstand zu den Grundstücken, was die Sicherheit der Anwohner gefährdet.

- Die soziale Interaktion der Anwohner wird durch das vollständige Parkverbot erheblich eingeschränkt, was insbesondere für ältere Menschen problematisch ist.

 

Der Parkplatzstreifen an der Bültenkoppel ist auch wichtig für den SC Poppenbüttel:

Der SC Poppenbüttel ist mit seinen rund 4600 Mitgliedern der 17 größte Sportverein in Hamburg. Der Verein betreibt am östlichen Anfang der Straße ltenkoppel nicht nur seine große Sportanlage, sondern auch die ltenhalle“.

Vor einigen Jahre hat der Verein auf eigene Kosten zusätzliche Fahrradständer angeschafft um für etwas Entzerrung der Parkplatzproblematik zu sorgen. Mit insgesamt 45 zusätzlichen

Fahrradstandmöglichkeiten hat der Verein den Fahrradstandbedarf auf 90 Fahrräder verdoppelt. Außerdem wird der Verein im Frühjahr 2025 weitere 20 zusätzliche Fahrradstandmöglichkeiten auf der städtischen Sportanlage Bültenkoppel installieren, damit auch E-Bikes entsprechend angeschlossen werden können.

Bereits während des Trainingsbetriebes (Montag-Freitag)r die erwachsenen Sportler (Fußballtraining und gleichzeitiger Kurse in der ltenhalle gibt es trotzdem bereits jetzt gerade in den Abendstunden ab 18.30 Uhr große Probleme mit Parkmöglichkeiten.

Auch bei Punktspielen mit auswärtigen Gästen und anderen Großveranstaltungen reichen die Parkplätze direkt vor dem Sportplatz auch am Wochenende nicht aus. Dann nutzen auch Sportplatzbesucher den Parkplatzstreifen in der Straße Bültenkoppel.

Der Regionalausschuss Alstertal möge beschließen:

Petitum/Beschluss

 

Die zuständigen Behörden werden gebeten:

dass im Südteil der Straße Bültenkoppel auf dem befestigen Seitenstreifen klar definierte Parkzonen für PKW entweder durch das Zeichen 315 angebracht wird oder Parkflächenmarkierungen erfolgen.

 

Die Bezirksversammlung möge sich diesem Beschluss anschließen.

 

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