Haushaltsplanaufstellung 2021/2022 Stellungnahmen der Bezirksversammlung zur Verteilung der Rahmenzuweisungen auf die Bezirksämter
- Am 10.09.2019 wurden noch die Anlagen zu Kultur und Forst ergänzt
Gem. § 37 (3) BezVG werden die Rahmenzuweisungen vom Senat nach Stellungnahme der Bezirksversammlungen und der Bezirksamtsleitungen im Haushaltsplan-Entwurf auf die Bezirksämter verteilt.
Bisheriges Verfahren:
1) Fachbehörden senden an das Bezirksamt den Verteilungsvorschlag für Rahmenzuweisungen zur Stellungnahme der Bezirksamtsleitung und BV.
2) RS 11 fordert dazu Stellungnahme beim bezirklichen Fachbereich ab.
3) Die Stellungnahme des bezirklichen Fachbereiches wird an den Finanz- und Kulturausschuss weitergegeben m. d. B. u. Weiterleitung an den zuständigen Fachausschuss zur Stellungnahme.
4) Anschließend erhält der Finanz- und Kulturausschuss die Stellungnahmen der Fachausschüsse zur Zustimmung und Weiterleitung an die BV.
5) Beteiligung der BV m. d. B. u. Zustimmung und Weiterleitung an die Verwaltung.
6) Die Stellungnahmen des bezirklichen Fachbereiches und der BV gehen an den Bezirksamtsleiter z. Kts..
7) RS 11 - Weiterleitung beider Stellungnahmen an die zuständige Fachbehörde und das Amt 6 der Finanzbehörde.
Derzeit liegen dem Bezirksamt die Verteilungsvorschläge
Somit fehlen noch die Vorschläge der Behörde für Kultur und Medien sowie der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (Forst).
Die Stellungnahmen der Bezirksamtsleitungen und der Bezirksversammlungen müssen den Fachbehörden bis spätestens zu den Terminen zu den fachlichen Vorabstimmungen vorliegen. Die Termine sollen bis Ende des Jahres erfolgen.
Aufgrund der Sitzungstermine kann das o. g. Verfahren auch für das Aufstellungsverfahren 21/22 voraussichtlich nicht eingehalten werden.
Daher wird auch für die Haushaltsplanaufstellung 21/22 ein verkürztes Verfahren durch die Verwaltung vorgeschlagen:
1) Sobald die Vorschläge zur Verteilung der Rahmenzuweisungen von einer Fachbehörde vorliegen,
2) werden diese parallel
3) Die erstellten Stellungnahmen der Fachausschüsse gehen über den Fink
4) an die BV zur Zustimmung am 7. November 2019 und Weiterleitung an die Verwaltung (bei RS 11).
5) Die vorliegenden Stellungnahmen der BV und des bezirklichen Fachbereiches werden der Bezirksamtsleitung zur Kenntnis vorgelegt.
6) und anschließend an das Amt 6 der Finanzbehörde und die betroffene Fachbehörde weitergeleitet.
Die anliegende Terminplanung ist zwingend einzuhalten, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass die Stellungnahmen rechtzeitig zu den Terminen der fachlichen Vorabstimmungen vorliegen. Ggf. müssen Sondersitzungen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse angesetzt werden.
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten sowie um Stellungnahme zu den RZ Kultur.
Anlage Terminplanung
Anlage RZ BGV
Anlage RZ BWVI (Straßen)
Anlage RZ BASFI
Anlage RZ BSW
Anlage RZ BUE
Anlage RZ Kultur
Anlage RZ BWVI (Forst)
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