Haushaltsplanaufstellung 2019/2020 Stellungnahmen der Bezirksversammlung zur Verteilung der Rahmenzuweisungen auf die Bezirksämter - BWVI
§ 37 (3) BezVG - „Die Rahmenzuweisungen werden vom Senat nach Stellungnahme der Bezirksversammlungen und der Bezirksamtsleitungen im Haushaltsplan-Entwurf auf die Bezirksämter verteilt.“
In der Anlage sind für alle Rahmenzuweisungen der BWVI die Schlüssel zur Verteilung dargestellt.
Der Fachausschuss wird um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme soll sich dabei auf den Verteilungsschlüssel beziehen, nicht auf die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel. Zum derzeitigen Stand der Haushaltsplanaufstellung steht die Höhe der Rahmenzuweisungen noch nicht fest.
Der Fink leitet die Stellungnahme an die BV zur Zustimmung und Weiterleitung an die Verwaltung (bei RS 11). Zeitziel ist der 15.01.2018. Aufgrund der Sitzungstermine wurde den Fachbehörden und dem für die Bezirksämter zuständigen Amt 6 der Finanzbehörde mitgeteilt, dass die Zulieferung voraussichtlich erst Ende Januar erfolgen wird. Die Stellungnahme der BV soll gemeinsam mit der der Bezirksamtsleitung an die zuständige Fachbehörde und FB 6 gesandt werden.
Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss wird um eine Stellungnahme gebeten.
Datenblatt RZ BWVI Betriebsausgaben Forstverwaltung
Datenblatt RZ BWVI Investitionen Forstverwaltung
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