20-1917.1

Haushaltsplanaufstellung 2017/2018 Stellungnahmen der Bezirksversammlung zur Verteilung der Rahmenzuweisungen auf die Bezirksämter Beschlussvorlage des Ausschusses für Finanzen und Kultur

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-          Ursprüngliche Vorlage (Drs. 20-1917) im Ausschuss für Finanzen und Kultur am 17.11.2015 beraten

-          Mit Änderung wie folgt einstimmig beschlossen:

Der Ausschuss für Finanzen und Kultur stimmt dem neuen Verfahren zu unter der Maßgabe, dass das Abgabedatum (siehe neues Verfahren, Punkt 4) auf den Tag nach der Sitzung der Bezirksversammlung im Januar (29.01.2016) geändert wird und der Ausschuss für Finanzen und Kultur auf einer entsprechenden Fristverlängerung bestehe.

 

§ 37 (3) BezVG „Die Rahmenzuweisungen werden vom Senat nach Stellungnahme der Bezirksversammlungen und der Bezirksamtsleitungen im Haushaltsplan-Entwurf auf die Bezirksämter verteilt.“

Bisheriges Verfahren:

1)      Fachbehörden senden an das Bezirksamt den Verteilungsvorschlag für Rahmenzuweisungen zur Stellungnahme der Bezirksamtsleitung und BV.

2)      RS 11 fordert dazu Stellungnahme beim bezirklichen Fachbereich ab.

3)      Die Stellungnahme des bezirklichen Fachbereiches wird an den Finanz- und Kulturausschuss weitergegeben m. d. B. u. Weiterleitung an den zuständigen Fachausschuss zur Stellungnahme.

4)      Anschließend erhält der Finanz- und Kulturausschuss die Stellungnahmen der Fachausschüsse zur Zustimmung und Weiterleitung an die BV.

5)      Beteiligung der BV m. d. B. u. Zustimmung und Weiterleitung an die Verwaltung

6)      Die Stellungnahmen des bezirklichen Fachbereiches und der BV gehen an den Bezirksamtsleiter z. Kts.

7)      RS 11 - Weiterleitung beider Stellungnahmen an die zuständige Fachbehörde und das Amt 6 der Finanzbehörde.

Dieses Verfahren kann aufgrund der sehr engen Zeitschiene für das jetzige Aufstellungsverfahren und auch in Zukunft nicht mehr eingehalten werden.

(Bis zum 25.01.2016 sollen die Stellungnahmen der Bezirksaufsichtsbehörde zu den Bezirksanmeldungen den jeweils zuständigen Fachbehörden vorliegen.)

 

Daher wird für die Haushaltsplanaufstellung 17/18 und folgende ein verkürztes Verfahren durch die Verwaltung vorgeschlagen:

 

1)      Sobald die Vorschläge zur Verteilung der Rahmenzuweisungen von einer Fachbehörde vorliegen,

2)      werden diese parallel

  1. dem bezirklichen Fachbereich m. d. B. u. Stellungnahme
  2. dem zuständigen Fachausschuss m. d. B. u. Stellungnahme
  3. sowie dem Finanz- und Kulturausschuss zur Kenntnis vorgelegt.

3)      Die erstellten Stellungnahmen der Fachausschüsse gehen über den Fink

4)      an  die BV zur Zustimmung und Weiterleitung an die Verwaltung (bei RS 11) bis spätestens 29.01.2016.

5)      Die vorliegenden Stellungnahmen der BV und des bezirklichen Fachbereiches werden der Bezirksamtsleitung zur Kenntnis vorgelegt

6)      und anschließend an das Amt 6 der Finanzbehörde und die betroffene Fachbehörde weitergeleitet.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung zum oben vorgeschlagenen Verfahren der BV-Beteiligung gebeten.

 

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