Haushaltsplan - Entwurf 2019/2020 Verteilung der Rahmenzuweisungen - § 41 (2) Bezirksverwaltungsgesetz
- Der Ausschuss für Finanzen und Kultur hat die Vorlage in seiner Sitzung am 25.09.2018 zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse überwiesen
Die Bezirksversammlung entscheidet über die Verwendung der als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen während der Ausführung des Haushaltsplans § 41 Absatz 2 BezVG.
Die Aufteilung der Rahmenzuweisungen erfolgt auf Maßnahmen bzw. einer Zusammenfassung gleichgearteter Maßnahmen – auf sogenannten PSP-Elementen.
Als Anlage werden die Rahmenzuweisungen des Bezirksamtes Wandsbek für die Jahre 2019/2020 nach dem Stand der Senatsberatungen über den Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 vorgelegt. Sollten sich im laufenden Verfahren Änderungen bei den Rahmenzuweisungen ergeben, wird das Bezirksamt der Bezirksversammlung eine neue Spezifikation zur Beschlussfassung vorlegen.
Verpflichtungsermächtigungen (VE) bleiben bei der Spezifikation der Rahmenzuweisungen unberücksichtigt.
Der Finanz- und Kulturausschuss wird um
1) Kenntnisnahme der Vorlagen und
2) Überweisung an die Fachausschüsse zur Beratung gebeten.
Die Ergebnisse der Fachausschüsse sind anschließend zur Zustimmung über den FinK an die Bezirksversammlung zu überweisen.
Zeitziel zur Zustimmung der Verteilung der Rahmenzuweisungen durch die Bezirksversammlung ist der 13.12.2018.
Übersichtsblätter für jede Rahmenzuweisung an das Bezirksamt Wandsbek
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