21-6955

Haushaltsplan 2023/2024 Verteilung der Rahmenzuweisungen - § 41 (2) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) - Nachtrag Rahmenzuweisung Stadtteilkultur

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
02.05.2023
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung entscheidet gemäß § 41 Absatz 2 BezVG über die Verwendung der als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen während der Ausführung des Einzelplans.

 

Im Rahmen der Drs. 21-6573 wurden dem HK die Rahmenzuweisungen des Bezirksamtes am 21.02.2023 mit der Bitte um Weiterleitung an die Fachausschüsse vorgelegt. Diese wurden in der Sitzung am 04.04.2023 wieder an den HK zurück überwiesen (Drs. 21-6793). Es hat sich jedoch kurzfristig herausgestellt, dass die Vorlage zur Rahmenzuweisung Stadtteilkultur fehlerhaft war. Dies soll nun behoben werden.

 

Die Aufteilung der Rahmenzuweisungen wird auf sogenannten PSP-Elementen abgebildet. PSP-Elemente ermöglichen eine budgetbezogene Darstellung von Maßnahmen oder auch zusammengefasster gleichartiger Maßnahmen.

 

Als Anlage wird die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur des Bezirksamtes Wandsbek für die Jahre 2023/2024 auf dem Stand des aktuellen Haushaltsplans 2023/2024 vorgelegt. Mit der Drs. Nr. 21-5633.1 wurde die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur für das Jahr 2023 grundsätzlich schon verteilt. In Ergänzung zu der Drucksache 21-5633.1 wird in dieser Übersicht die Erhöhung der Mittel für kulturellen Projekte für 2023 dargestellt, sowie die Verteilung der Rahmenzuweisung für das Jahr 2024 festgelegt. Änderungsbeschlussvorlagen erfolgen nur bei unterjährigen Anpassungen.

 

Verpflichtungsermächtigungen (VE) bleiben bei der Spezifikation der Rahmenzuweisungen unberücksichtigt.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Haushalt und Kultur wird um

 

1)      Zustimmung und Weiterleitung an die BV gebeten.

 

Anhänge

Übersichtsblatt Rahmenzuweisung Stadtteilkultur