Haushaltsjahr 2020 - Umschichtung konsumtive Ermächtigungen Förderfonds
Für neue Sondermittelbeschlüsse stehen derzeit nicht genügend konsumtive Ermächtigungen zur Verfügung. Durch Umschichtung von 100.000 Euro aus dem konsumtiven Förderfonds zugunsten der konsumtiven Sondermittel werden wieder ausreichende Ermächtigungen für neue Beschlüsse der BV aus Sondermitteln verfügbar. Ausreichende Ermächtigungen für die Umschichtung sind beim Förderfonds konsumtiv noch vorhanden.
Der Ausschuss wird um Zustimmung gebeten, 100.000 Euro von 3-22103010-000001.01 Förderfonds konsumtiv an 3-22103020-000001.01 Sondermittel konsumtiv in 2020 umzuschichten.
keine Anlage/n