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Haushaltsanmeldungen für den Doppelhaushalt 2023 / 2024 Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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18.11.2021
Sachverhalt

Die Bezirke sind das Rückgrat der Hamburger Verwaltung und für eine Vielzahl von Dienstleistungen für den Bürger sowie den direkten Kontakt verantwortlich. Das Bezirksamt Wandsbek steht aktuell vor großen Herausforderungen.

Bereits heute führen nicht besetzte Stellen und Personalabbau ebenso wie Kürzungen bzw. Mehrbelastungen in den Rahmenzuweisungen unmittelbar zu Leistungseinschränkungen und zu einer teilweise sehr hohen Arbeitsbelastung einiger Mitarbeiter. Die Bezirke sind dabei in besonderem Maße von einer wachsenden Bevölkerung betroffen. Zum einen, weil konkrete Ausgestaltung dieses Wachstums unmittelbar zu einem erhöhten Planungsaufwand in vielen Fachämtern führt. Und zum anderen dann wesentlich mehr Leistungen in Anspruch genommen werden.

Auch die vielen neue gesetzlichen Aufgaben und vertraglichen Verpflichtungen des Hamburger Senates wie die Verträge für Hamburg und das Hamburger Klimaschutzgesetz binden sehr viel Personal.

Das der Hamburger Senat und die Hamburgische Bürgerschaft die Jahre steigender Steuereinnahmen nicht dazu genutzt haben die Bezirksämter entsprechend der Ihnen übertragenen Aufgaben bedarfsgerecht auszustatten zeigt sich u.a. darin, dass Regelaufgaben nur unzureichend abgearbeitet werden können, Krankenstände (durchschnittlich 31,5 Krankentage pro Jahr und krankheitsbedingt fehlenden Mitarbeitern von 11,1 % im Bezirksamt Wandsbek) sowie Überlastungs- und Gefährdungsanzeigen (38 Überlastungsanzeigen in 2021) auf einem konstant hohen Niveau sind und gute Mitarbeiter aufgrund fehlender beruflicher Entwicklungsperspektiven und schlechter Bezahlung im Vergleich zu den Fachbehörden immer wieder die Bezirksämter verlassen.

Bereits 2019 kritisierten die Personalräte der sieben Bezirksämter den Senat und forderten ein Gesamtkonzept zur besseren personellen und finanziellen Ausstattung der Bezirke. Gleichsam haben auch die Bezirksämter mehrfach auf strukturelle Defizite in den Rahmenzuweisungen, Probleme bei Stellenbesetzungen mit Fachkräften und Auswirkungen der Personalreduzierung hingewiesen.

Die öffentlichen Haushalte stehen seit der Corona-Pandemie deutlich unter Druck. Daher hat der Hamburger Senat bereits öffentlich angekündigt, statt einer Stärkung der Bezirksämter zu forcieren, nun die Schere an die bezirklichen Haushalts- und Personalausstattung legen. Aufgrund der quantitativen Personalbemessung und einer möglichen Eckwerteabsenkung steht zu befürchten, dass die Arbeit im Wandsbeker Bezirksamt zukünftig unter deutlich schwierigeren Rahmenbedingungen erledigt werden muss.

Ende November wird der Senat den Eckwertebeschluss für das Aufstellungsverfahren Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2023 und 2024 fassen. Dieser Zeitpunkt ist deshalb gut geeignet, um die berechtigten Mehrbedarfe des Bezirksamtes endlich zu berücksichtigen.

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Bezirksversammlung Wandsbek spricht sich gegen eine Eckwertabsenkung des bezirklichen Haushalts aus.
  2. Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023/2024 die Bezirke in ihrer Aufgabenwahrnehmung zu stärken und ihre Mehrbedarfe und nachfolgende Punkte zu berücksichtigen:
    1. Strukturelle Ausfinanzierung der Personalkosten und Verstetigung der in den vergangenen Jahren geschaffenen Stellen in allen Dezernaten des Bezirkes.
    2. Hebung der Stellen von Fachkräften in Bereichen mit hoher Stellenvakanz in das Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, mindestens aber auf das Niveau von Stellen gleicher Anforderungen der Fachbehörden, um die Attraktivität der Stellen zu steigern und eine Wiederbesetzung der Stellen möglich zu machen und die Bezirke in der Konkurrenz um gute Köpfe nicht schlechter als die Fachbehörden zu stellen.
    3. Erhöhung der Rahmenzuweisungen für die Pflege des Stadtgrüns über die Übernahme der Pflegemaßnahmen im Rahmen der Sauberkeitsoffensive hinaus, damit neben der notwendigen Instandhaltung des Stadtgrüns auch ökologisch notwendige Maßnahmen wie die Schaffung und Erhaltung von Blühflächen langfristig abgesichert werden können.
    4. Die vollständige Übernahme der Tarif- und Besoldungsanpassungen auf alle Rahmenzuweisungen mit Zuwendungen (Transferkosten).
    5. Auskömmliche Finanzierung der Jugendhilfe wie in Drs. 20/5866 beschrieben.
    6. Stärkung der Stadtteilkultur durch Anhebung der Rahmenzuweisung, um diese erstens strukturell abzusichern sowie ihre Mehrbedarfe, die sich unter anderem aus Gebäudeinstandsetzungen ergeben, abdecken zu können und zweitens, um auch neue Stadtteilkulturzentren in Stadtteilen zu ermöglichen, die bislang kein Angebot aufweisen können.
    7. Konsequente Umsetzung und Aufnahme weiterer Assetklassen der sich im Verwaltungsvermögen der Bezirke befindlichen staatlichen Infrastruktur in das Erhaltungsmanagement Infrastruktur der FHH, damit die Sanierungsanstrengungen der Bezirksversammlung weiter intensiviert werden kann.
  3. Die Bezirksversammlung bekräftigt erneut ihren Beschluss zu Bedarfen, die sich aus der Optima Drucksache ergeben (Drs. 20/5675). Auch die sich hieraus ergebenden Bedarfe für Mietmittel müssen bei der Haushaltsplanaufstellung 2023/2024 berücksichtigt und auf die Bezirke und die betreffenden Rahmenzuweisungen übertragen werden.
  4. Die Bezirksversammlung begrüßt die Bemühungen des Senats, Bedarfe in den Bereichen Stadtteilkultur, Sport etc. welche aufgrund notwendiger Gebäudesanierungen oder ähnlichem entstehen, über den investiven Quartiersfonds aufzufangen, so dass diese nicht auf die bezirklichen Rahmenzuweisungen durchschlagen. Dennoch sollte die Bezirksversammlung grundsätzlich an der Entscheidung über die Mittel des investiven Quartiersfonds beteiligt werden. Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023/2024 endlich ein geeignetes Prozedere einzuführen, welches die Beteiligung der bezirklichen Gremien bei der Vergabe des investiven Quartierfonds sicherstellt.
  5. Der Senat wird gebeten, die Schlüsselungen der Rahmenzuweisungen zu evaluieren und in einem transparenten Verfahren in enger Abstimmung mit den Bezirksämtern neu erarbeiten. Hierbei sind Faktoren wie z.B. die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner und der prozentuale Anteil z.B. an Grün- oder Verkehrsflächen im Vergleich stärker als bislang zu berücksichtigen. Die Schlüssel sollen in regelmäßigen Abständen auf ihre Aktualität hin überprüft werden.
  6. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich zusammen mit der für die Bezirke zuständigen Senatorin ebenfalls mit Nachdruck für diese Forderungen der Bezirksversammlung beim Senat einzusetzen.
  7. Die Verwaltung wird gebeten, im zuständigen Fachausschuss die bestehenden (Doppelhaushalt 2021/2022) und zukünftige Haushalts- und Personalbedarfe (Doppelhaushalt 2023/2024) nach Fachamt vor Abschluss der Haushaltsberatungen darzulegen.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n