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Hamburg droht seine Fürsorgepflichten nicht mehr erfüllen zu können - Aufnahmestopp bevor es zu spät ist Debattenantrag der AfD-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.11.2022
Ö 2.2
17.11.2022
06.10.2022
Ö 4.4
Sachverhalt

 

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat am 13. Juli 2021 das Baulandmobilisierungsgesetz als erstes Bundesland angewandt und für das gesamte Stadtgebiet den sogenannten „angespannten Wohnungsmarkt“ ausgerufen. Nicht einmal einen Monat zuvor hat Hamburg ein ambitioniertes Wohnungsbauprogramm verlängert. Das Ziel von 10.000 Wohnung pro Jahr wurde aber bereits im gleichen Jahr deutlich unterschritten!

 

Und 2022 droht eine noch größere Pleite bei den Senatszielen. Inflation, Fachkräftemangel, Energiepreisanstieg, Änderungen der Wohnungsbauförderung seitens des Bundes, Lieferengpässe – die Liste der Probleme des Baugewerbes ist lang.

 

Gleichzeitig drängen neue Wohnungssuchende auf den Markt:

 

 Sekundärmigration aus / über Griechenland, Italien oder Spanien

 Migration aus Afrika, dem Nahen und Mittleren Osten

 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

 

Neben den aktuellen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, drängen bereits seit Mitte 2021 wieder vermehrt Migranten über die Balkanroute und die Anrainerstaaten am Mittelmeer nach Deutschland und damit auch nach Hamburg-Wandsbek. Die Anzahl der registrierten Migranten, die inzwischen nach Deutschland kommen überschreitet spätestens seit dem russischen Angriff auf die Ukraine die Größenordnung der 2015/16 nach Hamburg immigrierten Personen. Die neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamts geben für das 1. Halbjahr 2022 eine Zuwanderung von rund 1.000.000 Menschen nach Deutschland an.

 

 

 

Ukrainische Kriegsflüchtlinge, die im Zuge der ersten Fluchtbewegungen bei Privatpersonen oder Bekannten unterkamen, suchen inzwischen eigene Unterkünfte oder befürchten, auf der Straße zu landen1). Der beständige Zuzug, die Energie-, Treibstoff- und Lebensmittelpreise treiben seit Monaten die Bürger zu der Hamburger Tafel. Gleichzeitig klagen die Tafeln über weniger oder ausbleibende Lebensmittelspenden aus dem Handel. Viele Lebensmittelausgaben haben bereits vor Monaten einen Aufnahmestopp verhängt. Bürger, die aufgrund der gestiegenen Lebensmittelpreise derzeit auf diese zugehen, müssen abgewiesen werden.

Der Staat ist verpflichtet, seinen Bürgern und allen ankommenden Flüchtlingen und Migranten nach der UN-Menschenrechtscharta und der Präambel des Grundgesetzes eine menschenwürdige Behandlung zukommen zu lassen. Ist diese gefährdet, ist es zwingend verpflichtet, Maßnahmen zu deren Schutz anzuwenden. Bislang haben 12 Bundesländer einen Aufnahmestopp von weiteren Flüchtlingen und Migranten beschlossen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert

 

1. sich beim Senat aufgrund einer drohenden Überlastung der bezirklichen Sozialinfrastruktur für einen temporären Aufnahmestopp von Flüchtlingen in Wandsbek einzusetzen,

 

2. sich in den anderen Bezirken ein Bild bezüglich der Auslastung der jeweiligen bezirklichen Sozialinfrastruktur zu verschaffen, 

 

3. nach erfolgten Gesprächen gemäß Pkt. 1 und 2 in einer nächsten Sitzung des Hauptausschusses zu berichten.

 

Anhänge

keine Anlage/n