Hamburg braucht starke Bezirke! Gegenantrag der CDU-Fraktion zu Drs. 22-1547
Letzte Beratung: 15.05.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.6.1
Die Bezirke sind für die selbstständige Erledigung der ihnen übertragenen Aufgaben zuständig (Art. 4 Abs. 2 Verf HA). Es muss sichergestellt werden, dass Entscheidungen auch weiterhin vor Ort getroffen und Aufgaben bürgernah erledigt werden. Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger müssen dabei gewahrt werden und die Individualität der Stadtteile erhalten bleiben.Genau das macht starke Bezirke aus. Damit dies so bleibt, muss der Fokus in den Bezirksämtern wieder auf Bürgernähe und Serviceorientierung liegen. Gleichzeitig muss der Abbau von Bezirkskompetenzen gestoppt und die Bezirke müssen wieder gestärkt werden.
Damit das Getriebe der bezirklichen Verwaltungen gut läuft, bedarf es ausreichendes Schmiermittel in Form von Rahmenzuweisungen. Unzureichende Zuweisungen, z.B. im Bereich der Jugendhilfe, führen zu einer bloßen Verwaltung des Mangels und lassen keinen Spielraum für Veränderungen. So gibt es viele Beispiele, wo Nachbesserungsbedarf besteht, auch insbesondere durch veränderte Rahmenbedingungen und Preissteigerungen.
Obendrein ist ein schleichender Prozess der Entmachtung der Bezirke zu beobachten. Immer neue Zentralisierungsideen werden Stück für Stück vorgetragen, ohne festes Konzept oder Ziel. Was da noch kommen mag, ist unklar. Im kleineren Rahmen macht sich dies durch das Überstülpen von Konzepten von oben (Velorouten, Hamburger Maß etc.) bemerkbar und lassen die Bezirke mit kaum einem Handlungsspielraum zurück. Dadurch werden die Vorteile der vor-Ort-Kenntnisse ausgehebelt und die Kontrolle durch die Bezirksversammlungen bleibt aus.
Im neuen rot-grünen Koalitionsvertrag sticht im Absatz zu Hamburgs Bezirken immer wieder Digitalisierung hervor. Während in diesem Bereich einiges auf- und nachzuholen ist, kann sie jedoch nicht alleiniges Heilmittel sein und kann gerade in komplexen Verwaltungsstrukturen zwischen Amt und Bürgern den Menschen nicht vollständig ersetzen.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:
Der Präses der Behörde für Finanzen und Bezirke möge gewährleisten, dass
Der Präses der Behörde für Finanzen und Bezirke möge zudem zeitnah in den Hauptausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek kommen und über die o.g. Punkte, Zentralisierungsvorhaben und weitere Aspekte berichten.
Bestrebungen des Senats, Bezirksamtsleiter bei unklaren politischen Konstellationen in den Bezirksversammlungen per Senatsbeschluss direkt zu bestimmen, lehnt die Bezirksversammlung Wandsbek ab.
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