22-1601

Hamburg braucht starke Bezirke! Gegenantrag der CDU-Fraktion zu Drs. 22-1547

Antrag

Letzte Beratung: 15.05.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.6.1

Sachverhalt

Die Bezirke sind für die selbstständige Erledigung der ihnen übertragenen Aufgaben zuständig (Art. 4 Abs. 2 Verf HA). Es muss sichergestellt werden, dass Entscheidungen auch weiterhin vor Ort getroffen und Aufgaben bürgernah erledigt werden. Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger müssen dabei gewahrt werden und die Individualität der Stadtteile erhalten bleiben.Genau das macht starke Bezirke aus. Damit dies so bleibt, muss der Fokus in den Bezirksämtern wieder auf Bürgernähe und Serviceorientierung liegen. Gleichzeitig muss der Abbau von Bezirkskompetenzen gestoppt und die Bezirke müssen wieder gestärkt werden.

Damit das Getriebe der bezirklichen Verwaltungen gut läuft, bedarf es ausreichendes Schmiermittel in Form von Rahmenzuweisungen. Unzureichende Zuweisungen, z.B. im Bereich der Jugendhilfe, führen zu einer bloßen Verwaltung des Mangels und lassen keinen Spielraum für Veränderungen. So gibt es viele Beispiele, wo Nachbesserungsbedarf besteht, auch insbesondere durch veränderte Rahmenbedingungen und Preissteigerungen.

Obendrein ist ein schleichender Prozess der Entmachtung der Bezirke zu beobachten. Immer neue Zentralisierungsideen werden Stück für Stück vorgetragen, ohne festes Konzept oder Ziel. Was da noch kommen mag, ist unklar. Im kleineren Rahmen macht sich dies durch das Überstülpen von Konzepten von oben (Velorouten, Hamburger Maß etc.) bemerkbar und lassen die Bezirke mit kaum einem Handlungsspielraum zurück. Dadurch werden die Vorteile der vor-Ort-Kenntnisse ausgehebelt und die Kontrolle durch die Bezirksversammlungen bleibt aus.

Im neuen rot-grünen Koalitionsvertrag sticht im Absatz zu Hamburgs Bezirken immer wieder Digitalisierung hervor. Während in diesem Bereich einiges auf- und nachzuholen ist, kann sie jedoch nicht alleiniges Heilmittel sein und kann gerade in komplexen Verwaltungsstrukturen zwischen Amt und Bürgern den Menschen nicht vollständig ersetzen.

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss

Der Präses der Behörde für Finanzen und Bezirke möge gewährleisten, dass

  1. die im rot-grünen Koalitionsvertrag aufgeführte Neuaufteilungen der Aufgaben der Bezirke und die rechtlichen Rahmenbedingungen durch eine umfassende zusammenhängende Senatsdrucksache zeitnah erläutert wird. Diese Drucksache möge auch eine längere Perspektive enthalten, damit die langfristigen Auswirkungen auf die Bezirksämter und die Bezirksversammlungen besser beurteilt werden können.
  2. bei der Neuverteilung der bezirklichen Aufgaben das Personal gerecht zwischen den Bezirken aufgeteilt wird. Eine Übernahme einer Aufgabe darf nicht zu Lasten des jeweiligen Bezirkes gehen.
  3. die Bezirke durch auskömmliche Rahmenzuweisungen aller Bereiche, durch eine Stärkung des Personalkörpers und Verbesserung der Arbeitsbedingungen gestärkt werden.
  4. die Digitalisierung der Bezirke vorangetrieben wird, zugleich aber für komplexe Sachverhalte wieder bezirkliche Mitarbeiter als Ansprechpartner den Bürgern zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel bei der Bauberatung.
  5. die Stadtplanung und Teile der Verkehrsplanung wieder verstärkt in die Hand der Bezirke kommt und die Individualität der jeweiligen Bezirke gestärkt wird. Übergeordnete Pläne, wie das Hamburger Maß und das Bündnis für den Radverkehr, greifen zu stark in die Kompetenz der Bezirke ein.

Der Präses der Behörde für Finanzen und Bezirke möge zudem zeitnah in den Hauptausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek kommen und über die o.g. Punkte, Zentralisierungsvorhaben und weitere Aspekte berichten.

Bestrebungen des Senats, Bezirksamtsleiter bei unklaren politischen Konstellationen in den Bezirksversammlungen per Senatsbeschluss direkt zu bestimmen, lehnt die Bezirksversammlung Wandsbek ab.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
15.05.2025
Ö 4.6.1
Anhänge

keine Anlage/n

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