22-0293

Halbachsiges Parken auf dem Gehweg im Westerkamp Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.02.2024 (Drs. 21-8503)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.11.2024
Ö 7.30
10.10.2024
Ö 14.1
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung möge prüfen, in der Straße Westerkamp beidseitig das halbachsige Parken anzuordnen und mit den entsprechenden Verkehrszeichen 315 zu versehen. Zum Schutz der Bäume sollen dort, wo sie fehlen entsprechende Baumschutzbügel installiert werden.

Sofern die rechtliche Möglichkeit das Verkehrszeichen 315 aufzustellen nach derzeitiger Rechtslage nicht besteht, fordern wir die Innenbehörde auf, die Möglichkeit zu schaffen, das

Verkehrszeichen 315 in Tempo-30-Zonen aufzustellen.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport:

 

 

Der Westerkamp im Stadtteil Marienthal verbindet die Rauchstraße und die Schimmelmannstraße. Er liegt in einer Tempo-30-Zone. Das Gehwegparken durch Zeichen 315 war bisher nicht angeordnet; das Parken am rechten Fahrbahnrand ist unter Berücksichtigung der Restfahrbahnbreite gemäß § 12 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorgesehen und insoweit zulässig.

 

In Tempo-30-Zonen gelten die allgemeinen Vorschriften zum Halten und Parken gemäß § 12 StVO. Parken ist demnach auf vorhandenen Parkflächen, bzw. am rechten Fahrbahnrand vorgeschrieben. Tempo-30-Zonen sollen Fahrzeugführer zu einer rücksichtsvolleren Fahrweise veranlassen und damit die Gefahren für schwächere Verkehrsteilnehmer mindern. Regelungen, die einer Einengung der zur Verfügung stehenden Fahrgasse und damit dem Ziel der Verkehrsberuhigung entgegenstehen, sind nicht vorzunehmen. Dazu gehört auch das Parken auf dem Gehweg. Dies ist in der HRVV (Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) Verkehrsberuhigung, Ziff. 5.5.3.2“ festgelegt.

r die Straßenverkehrsbehörde des PK 37 besteht nicht die rechtliche Möglichkeit, das Verkehrszeichen 315 StVO im Westerkamp aufzustellen und damit das Gehwegparken anzuordnen.

 

Diese Sachlage wurde von mir auch bei einer Sitzung des Regionalausschusses Kerngebiet Wandsbek am 21.02.2024 und bei einem Orttermin im Westerkamp am 08.02.2024 dargestellt.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Das Bezirksamt Wandsbek verweist auf die Stellungnahme des PK 37 (siehe oben). Die Installation von Baumschutzbügeln entfällt.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n