Grundstückszufahrt in der Pusbackstraße 5 durch Eichenspaltpfähle sichern Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.06.2025 (Drs. 22-1707)
Letzte Beratung: 10.07.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.23
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksversammlung kann die Stellungnahme der Verwaltung nicht nachvollziehen und bittet nochmals um wohlwollende Prüfung und Umsetzung des Beschlusses.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Grundstückszufahrten dürfen nach der Fachanweisung Absperrelemente 1/02 der Behörde für Inneres, welche am 01. Juli 2002 in Kraft getreten ist, nur dann durch Absperrelemente (hier: Eichenspaltpfähle) geschützt werden, wenn es sich um offizielle Feuerwehr-Zufahrten oder stark befahrene Zufahrten zu gewerblich genutzten Grundstücken handelt oder sonst ohne Absperrelemente der fließende Verkehr gefährdet wird.
Absperrelemente zum Schutz von Wegen oder Grünflächen sind zulässig, wenn andernfalls Schäden entstehen würden und dies offenkundig ist oder nachgewiesen werden kann. Das ist in der Pusbackstraße vor Hausnummer 5 nicht der Fall.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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